Kirchengemeinde Bruch (Bestand)
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4.215
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.19. Kirchenkreis Recklinghausen
1893 - 2006
I. GemeindegeschichteIn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stieg die Zahl der Evangelischen Bevölkerung in der 1848 gegründeten Diasporagemeinde Recklinghausen bedingt durch den im Aufbau befindlichen Bergbau stetig an. Die erste Zeche in Recklinghausen wurde 1869 im Ortsteil Bruch abgeteuft. Die kirchliche Versorgung der Bergarbeiterkolonien wurde dringliche Aufgabe der jungen Kirchengemeinde. Am 15. November 1888 wurde die Lutherkirche in Bruch eingeweiht, an der bis zur Bildung einer selbständigen Kirchengemeinde der Pfarrer und ein Hilfsprediger aus Recklinghausen ihren Dienst versahen. Laut Errichtungsurkunde wurden zum 1. Juli 1893 "die evangelischen Einwohner der im Kreise Recklinghausen, Synode Münster, gelegenen Ortschaften Bruch, Hochlarmark und Röllinghausen [...] aus der Kirchengemeinde Recklinghausen ausgepfarrt und zu einer selbstständigen Kirchengemeinde Bruch vereinigt." Außerdem wurde mit dieser Urkunde eine Pfarrstelle in Bruch errichtet, in die am 17. Januar 1894 Pfarrer Friedrich Hesselmann eingeführt wurde. Vier Jahre später berichtet Pfarrer Hesselmann folgendes über die gottesdienstliche Versorgung der Gemeinde: "Im Jahre 1897 sind wir nach der letzten Personenstandsaufnahme auf 4578 Seelen gestiegen. Somit wird es bald für eine Kraft zu viel, die Gemeinde in der notwendigen Weise versorgen zu können. Auch mit Rücksicht auf die räumlichen gottesdienstlichen Verhältnisse wäre eine Vermehrung der Gottesdienste wünschenswert. Da wir in der kommenden Zeit wohl mit einem jährlichen Zuwachs von 600 Seelen mindestens zu rechnen haben, so gedenkt die Kirchenvertretung die Erweiterung der Kirche in den nächsten Jahre vorzubereiten und auszuführen." Dem Vorschlag des Superintendenten folgend wurde daraufhin ein Hilfsprediger in die Gemeinde entsandt. Diese Hilfspredigerstelle wurde zum 1. März 1904 in eine 2. Pfarrstelle überführt und der bisherige Hilfsprediger Heinrich Kruse am 24. Juli 1904 als Pfarrer eingeführt. Die Lutherkirche wurde erweitert und am 30. Juli 1903 erneut eingeweiht.Im Gemeindeteil Hochlarmark entwickelte sich um die Jahrhundertwende u.a. durch den Bau eines Kindergartens und die Abhaltung eigener Gottesdienste ein selbständiges Gemeindeleben, so dass im Juli 1905 eine Hilfspredigerstelle eingerichtet wurde. Während die Errichtung einer 3. Pfarrstelle für Hochlarmark erst zum 1. Juli 1914 gelang, wurde bereits 1911 die Reformationskirche in Hochlarmark eingeweiht. Zum 1. September 1928 wurde durch Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Bruch die Kirchengemeinde Hochlarmark gebildet und die 3. Pfarrstelle auf die neue Kirchengemeinde übertragen. Nach dem 2. Weltkrieg stieg die Gemeindegliederzahl weiterhin durch die wachsenden Beschäftigungszahlen im Bergbau und die große Anzahl hinzuziehender Flüchtlinge stetig an. Die Gewährleistung der kirchlichen Versorgung v.a. in der König Ludwig-Siedlung wurde immer mehr zum Problem. Zur Behebung dieses Notstandes wurde zum 1.7.1952 eine 3. Pfarrstelle für den Pfarrbezirk König Ludwig, Röllinghausen und die im Entstehen begriffene ECA-Siedlung (Economic Cooperation Administration) errichtet und am 28. März 1954 die Philipp-Nicolai-Kirche eingeweiht. Zwei weitere Pfarrstellen wurden am 1. Oktober 1961 und am 1. April 1962 eingerichtet. Erster Inhaber der 5. Pfarrstelle wurde Manfred Kock, der spätere Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Ratsvorsitzender der EKD.Die stark angewachsene Kirchengemeinde wurde am 1. Januar 1967 in die Ev. Kirchengemeinde Bruch und die Ev. Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde Recklinghausen geteilt. Die fünf Pfarrstellen wurden wie folgt auf die beiden Gemeinden verteilt:Die 1., 2. und 4. Pfarrstelle gingen als 1.-3. Pfarrstelle auf die Kirchengemeinde Bruch,die 3. und 5. Pfarrstelle als 1. und 2. auf die Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde über. Der Rückgang des Kirchensteueraufkommens und der demographische Wandel sorgten wie in vielen anderen Kirchenkreisen des Ruhrgebiets auch in Recklinghausen für die Entscheidung, die drei Gemeinden Bruch, Hochlarmark und Philipp-Nicolai wieder zu einer Gemeinde zu vereinigen. Entsprechend ihrer geographischen Lage erhielt die am 1. Januar 2007 gegründete Gemeinde den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd". Die drei Pfarrstellen der Kirchengemeinde Bruch wurden zur 3., 4. und 5. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde.II. Bearbeitung und Nutzung des ArchivsDas Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bruch wurde im Frühjahr 2008 im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet und 2015/16 um einen umfangreichen Nachtrag ergänzt. Es umfasst insgesamt 182 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum von 1892 bis 2017.Leider sind für den Zeitraum seit der Gründung der Gemeinde 1893 bis in die 1950er Jahre ausschließlich die Protokollbücher der Kirchengemeinde erhalten, die zusammen mit weiteren Unterlagen des Presbyteriums den Schwerpunkt des Bestandes bilden. Alle weiteren Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde waren zunächst eher lückenhaft dokumentiert. Durch eine umfangreiche Abgabe von Akten durch den ehemaligen Kirchmeister Wilhelm Westhues konnte der Bestand um wichtige Unterlagen erweitert werden. So sind nun zum einen aufwendig von Westhues zusammengetragene Materialsammlungen zu den kirchlichen Gebäuden, Mitarbeitern, Gemeindegruppen und zur Gemeindegeschichte überliefert. Zum anderen konnten Unterlagen der Frauenhilfe und des Männerdienstes sowie Schriftgut aus der Zeit des Kirchenkampfes ergänzt werden.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewah-rungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.III. Literatur- Althöfer, Ulrich: Der Architekt Karl Siebold (1854-1937) zur Geschichte des evangelischen Kirchenbaus in Westfalen ; Dissertation (1995); Bielefeld, Lutherverlag, 1998.- Einhundert Jahre Luther-Kirche 15. November 1888-1988; Evgl. Kirchengemeinde Bruch, Recklinghausen-Süd, 1988.Bielefeld, Januar 2016IV. Nachtrag 2018Das Gemeindearchiv wurde 2018 um einen kleinen Nachtrag von zehn Verzeichnungseinhei-ten ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe des ehem. Kirchmeisters Wilhelm West-hues aus dem Jahr 2017. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Nachtrags bilden einige Material-sammlungen vor allem zu Aspekten der Gemeindegeschichte.
Form und Inhalt: I. Gemeindegeschichte
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stieg die Zahl der Evangelischen Bevölkerung in der 1848 gegründeten Diasporagemeinde Recklinghausen bedingt durch den im Aufbau befindlichen Bergbau stetig an. Die erste Zeche in Recklinghausen wurde 1869 im Ortsteil Bruch abgeteuft. Die kirchliche Versorgung der Bergarbeiterkolonien wurde dringliche Aufgabe der jungen Kirchengemeinde. Am 15. November 1888 wurde die Lutherkirche in Bruch eingeweiht, an der bis zur Bildung einer selbständigen Kirchengemeinde der Pfarrer und ein Hilfsprediger aus Recklinghausen ihren Dienst versahen. Laut Errichtungsurkunde wurden zum 1. Juli 1893 "die evangelischen Einwohner der im Kreise Recklinghausen, Synode Münster, gelegenen Ortschaften Bruch, Hochlarmark und Röllinghausen [...] aus der Kirchengemeinde Recklinghausen ausgepfarrt und zu einer selbstständigen Kirchengemeinde Bruch vereinigt." Außerdem wurde mit dieser Urkunde eine Pfarrstelle in Bruch errichtet, in die am 17. Januar 1894 Pfarrer Friedrich Hesselmann eingeführt wurde. Vier Jahre später berichtet Pfarrer Hesselmann folgendes über die gottesdienstliche Versorgung der Gemeinde: "Im Jahre 1897 sind wir nach der letzten Personenstandsaufnahme auf 4578 Seelen gestiegen. Somit wird es bald für eine Kraft zu viel, die Gemeinde in der notwendigen Weise versorgen zu können. Auch mit Rücksicht auf die räumlichen gottesdienstlichen Verhältnisse wäre eine Vermehrung der Gottesdienste wünschenswert. Da wir in der kommenden Zeit wohl mit einem jährlichen Zuwachs von 600 Seelen mindestens zu rechnen haben, so gedenkt die Kirchenvertretung die Erweiterung der Kirche in den nächsten Jahre vorzubereiten und auszuführen." Dem Vorschlag des Superintendenten folgend wurde daraufhin ein Hilfsprediger in die Gemeinde entsandt. Diese Hilfspredigerstelle wurde zum 1. März 1904 in eine 2. Pfarrstelle überführt und der bisherige Hilfsprediger Heinrich Kruse am 24. Juli 1904 als Pfarrer eingeführt. Die Lutherkirche wurde erweitert und am 30. Juli 1903 erneut eingeweiht.
Im Gemeindeteil Hochlarmark entwickelte sich um die Jahrhundertwende u.a. durch den Bau eines Kindergartens und die Abhaltung eigener Gottesdienste ein selbständiges Gemeindeleben, so dass im Juli 1905 eine Hilfspredigerstelle eingerichtet wurde. Während die Errichtung einer 3. Pfarrstelle für Hochlarmark erst zum 1. Juli 1914 gelang, wurde bereits 1911 die Reformationskirche in Hochlarmark eingeweiht. Zum 1. September 1928 wurde durch Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Bruch die Kirchengemeinde Hochlarmark gebildet und die 3. Pfarrstelle auf die neue Kirchengemeinde übertragen.
Nach dem 2. Weltkrieg stieg die Gemeindegliederzahl weiterhin durch die wachsenden Beschäftigungszahlen im Bergbau und die große Anzahl hinzuziehender Flüchtlinge stetig an. Die Gewährleistung der kirchlichen Versorgung v.a. in der König Ludwig-Siedlung wurde immer mehr zum Problem. Zur Behebung dieses Notstandes wurde zum 1.7.1952 eine 3. Pfarrstelle für den Pfarrbezirk König Ludwig, Röllinghausen und die im Entstehen begriffene ECA-Siedlung (Economic Cooperation Administration) errichtet und am 28. März 1954 die Philipp-Nicolai-Kirche eingeweiht.
Zwei weitere Pfarrstellen wurden am 1. Oktober 1961 und am 1. April 1962 eingerichtet. Erster Inhaber der 5. Pfarrstelle wurde Manfred Kock, der spätere Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Ratsvorsitzender der EKD.
Die stark angewachsene Kirchengemeinde wurde am 1. Januar 1967 in die Ev. Kirchengemeinde Bruch und die Ev. Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde Recklinghausen geteilt. Die fünf Pfarrstellen wurden wie folgt auf die beiden Gemeinden verteilt:
Die 1., 2. und 4. Pfarrstelle gingen als 1.-3. Pfarrstelle auf die Kirchengemeinde Bruch,
die 3. und 5. Pfarrstelle als 1. und 2. auf die Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde über.
Der Rückgang des Kirchensteueraufkommens und der demographische Wandel sorgten wie in vielen anderen Kirchenkreisen des Ruhrgebiets auch in Recklinghausen für die Entscheidung, die drei Gemeinden Bruch, Hochlarmark und Philipp-Nicolai wieder zu einer Gemeinde zu vereinigen. Entsprechend ihrer geographischen Lage erhielt die am 1. Januar 2007 gegründete Gemeinde den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd". Die drei Pfarrstellen der Kirchengemeinde Bruch wurden zur 3., 4. und 5. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde.
II. Bearbeitung und Nutzung des Archivs
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bruch wurde im Frühjahr 2008 im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet und 2015/16 um einen umfangreichen Nachtrag ergänzt. Es umfasst insgesamt 182 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum von 1892 bis 2017.
Leider sind für den Zeitraum seit der Gründung der Gemeinde 1893 bis in die 1950er Jahre ausschließlich die Protokollbücher der Kirchengemeinde erhalten, die zusammen mit weiteren Unterlagen des Presbyteriums den Schwerpunkt des Bestandes bilden. Alle weiteren Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde waren zunächst eher lückenhaft dokumentiert. Durch eine umfangreiche Abgabe von Akten durch den ehemaligen Kirchmeister Wilhelm Westhues konnte der Bestand um wichtige Unterlagen erweitert werden. So sind nun zum einen aufwendig von Westhues zusammengetragene Materialsammlungen zu den kirchlichen Gebäuden, Mitarbeitern, Gemeindegruppen und zur Gemeindegeschichte überliefert. Zum anderen konnten Unterlagen der Frauenhilfe und des Männerdienstes sowie Schriftgut aus der Zeit des Kirchenkampfes ergänzt werden.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals,
[ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewah-rungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
III. Literatur
- Althöfer, Ulrich: Der Architekt Karl Siebold (1854-1937) zur Geschichte des evangelischen Kirchenbaus in Westfalen ; Dissertation (1995); Bielefeld, Lutherverlag, 1998.
- Einhundert Jahre Luther-Kirche 15. November 1888-1988; Evgl. Kirchengemeinde Bruch, Recklinghausen-Süd, 1988.
Bielefeld, Januar 2016
IV. Nachtrag 2018
Das Gemeindearchiv wurde 2018 um einen kleinen Nachtrag von zehn Verzeichnungseinhei-ten ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe des ehem. Kirchmeisters Wilhelm West-hues aus dem Jahr 2017. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Nachtrags bilden einige Material-sammlungen vor allem zu Aspekten der Gemeindegeschichte.
Form und Inhalt: I. Gemeindegeschichte
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stieg die Zahl der Evangelischen Bevölkerung in der 1848 gegründeten Diasporagemeinde Recklinghausen bedingt durch den im Aufbau befindlichen Bergbau stetig an. Die erste Zeche in Recklinghausen wurde 1869 im Ortsteil Bruch abgeteuft. Die kirchliche Versorgung der Bergarbeiterkolonien wurde dringliche Aufgabe der jungen Kirchengemeinde. Am 15. November 1888 wurde die Lutherkirche in Bruch eingeweiht, an der bis zur Bildung einer selbständigen Kirchengemeinde der Pfarrer und ein Hilfsprediger aus Recklinghausen ihren Dienst versahen. Laut Errichtungsurkunde wurden zum 1. Juli 1893 "die evangelischen Einwohner der im Kreise Recklinghausen, Synode Münster, gelegenen Ortschaften Bruch, Hochlarmark und Röllinghausen [...] aus der Kirchengemeinde Recklinghausen ausgepfarrt und zu einer selbstständigen Kirchengemeinde Bruch vereinigt." Außerdem wurde mit dieser Urkunde eine Pfarrstelle in Bruch errichtet, in die am 17. Januar 1894 Pfarrer Friedrich Hesselmann eingeführt wurde. Vier Jahre später berichtet Pfarrer Hesselmann folgendes über die gottesdienstliche Versorgung der Gemeinde: "Im Jahre 1897 sind wir nach der letzten Personenstandsaufnahme auf 4578 Seelen gestiegen. Somit wird es bald für eine Kraft zu viel, die Gemeinde in der notwendigen Weise versorgen zu können. Auch mit Rücksicht auf die räumlichen gottesdienstlichen Verhältnisse wäre eine Vermehrung der Gottesdienste wünschenswert. Da wir in der kommenden Zeit wohl mit einem jährlichen Zuwachs von 600 Seelen mindestens zu rechnen haben, so gedenkt die Kirchenvertretung die Erweiterung der Kirche in den nächsten Jahre vorzubereiten und auszuführen." Dem Vorschlag des Superintendenten folgend wurde daraufhin ein Hilfsprediger in die Gemeinde entsandt. Diese Hilfspredigerstelle wurde zum 1. März 1904 in eine 2. Pfarrstelle überführt und der bisherige Hilfsprediger Heinrich Kruse am 24. Juli 1904 als Pfarrer eingeführt. Die Lutherkirche wurde erweitert und am 30. Juli 1903 erneut eingeweiht.
Im Gemeindeteil Hochlarmark entwickelte sich um die Jahrhundertwende u.a. durch den Bau eines Kindergartens und die Abhaltung eigener Gottesdienste ein selbständiges Gemeindeleben, so dass im Juli 1905 eine Hilfspredigerstelle eingerichtet wurde. Während die Errichtung einer 3. Pfarrstelle für Hochlarmark erst zum 1. Juli 1914 gelang, wurde bereits 1911 die Reformationskirche in Hochlarmark eingeweiht. Zum 1. September 1928 wurde durch Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Bruch die Kirchengemeinde Hochlarmark gebildet und die 3. Pfarrstelle auf die neue Kirchengemeinde übertragen.
Nach dem 2. Weltkrieg stieg die Gemeindegliederzahl weiterhin durch die wachsenden Beschäftigungszahlen im Bergbau und die große Anzahl hinzuziehender Flüchtlinge stetig an. Die Gewährleistung der kirchlichen Versorgung v.a. in der König Ludwig-Siedlung wurde immer mehr zum Problem. Zur Behebung dieses Notstandes wurde zum 1.7.1952 eine 3. Pfarrstelle für den Pfarrbezirk König Ludwig, Röllinghausen und die im Entstehen begriffene ECA-Siedlung (Economic Cooperation Administration) errichtet und am 28. März 1954 die Philipp-Nicolai-Kirche eingeweiht.
Zwei weitere Pfarrstellen wurden am 1. Oktober 1961 und am 1. April 1962 eingerichtet. Erster Inhaber der 5. Pfarrstelle wurde Manfred Kock, der spätere Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland und Ratsvorsitzender der EKD.
Die stark angewachsene Kirchengemeinde wurde am 1. Januar 1967 in die Ev. Kirchengemeinde Bruch und die Ev. Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde Recklinghausen geteilt. Die fünf Pfarrstellen wurden wie folgt auf die beiden Gemeinden verteilt:
Die 1., 2. und 4. Pfarrstelle gingen als 1.-3. Pfarrstelle auf die Kirchengemeinde Bruch,
die 3. und 5. Pfarrstelle als 1. und 2. auf die Philipp-Nicolai-Kirchengemeinde über.
Der Rückgang des Kirchensteueraufkommens und der demographische Wandel sorgten wie in vielen anderen Kirchenkreisen des Ruhrgebiets auch in Recklinghausen für die Entscheidung, die drei Gemeinden Bruch, Hochlarmark und Philipp-Nicolai wieder zu einer Gemeinde zu vereinigen. Entsprechend ihrer geographischen Lage erhielt die am 1. Januar 2007 gegründete Gemeinde den Namen "Evangelische Kirchengemeinde Recklinghausen-Süd". Die drei Pfarrstellen der Kirchengemeinde Bruch wurden zur 3., 4. und 5. Pfarrstelle der neuen Kirchengemeinde.
II. Bearbeitung und Nutzung des Archivs
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Bruch wurde im Frühjahr 2008 im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet und 2015/16 um einen umfangreichen Nachtrag ergänzt. Es umfasst insgesamt 182 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum von 1892 bis 2017.
Leider sind für den Zeitraum seit der Gründung der Gemeinde 1893 bis in die 1950er Jahre ausschließlich die Protokollbücher der Kirchengemeinde erhalten, die zusammen mit weiteren Unterlagen des Presbyteriums den Schwerpunkt des Bestandes bilden. Alle weiteren Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde waren zunächst eher lückenhaft dokumentiert. Durch eine umfangreiche Abgabe von Akten durch den ehemaligen Kirchmeister Wilhelm Westhues konnte der Bestand um wichtige Unterlagen erweitert werden. So sind nun zum einen aufwendig von Westhues zusammengetragene Materialsammlungen zu den kirchlichen Gebäuden, Mitarbeitern, Gemeindegruppen und zur Gemeindegeschichte überliefert. Zum anderen konnten Unterlagen der Frauenhilfe und des Männerdienstes sowie Schriftgut aus der Zeit des Kirchenkampfes ergänzt werden.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals,
[ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassati-onsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewah-rungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
III. Literatur
- Althöfer, Ulrich: Der Architekt Karl Siebold (1854-1937) zur Geschichte des evangelischen Kirchenbaus in Westfalen ; Dissertation (1995); Bielefeld, Lutherverlag, 1998.
- Einhundert Jahre Luther-Kirche 15. November 1888-1988; Evgl. Kirchengemeinde Bruch, Recklinghausen-Süd, 1988.
Bielefeld, Januar 2016
IV. Nachtrag 2018
Das Gemeindearchiv wurde 2018 um einen kleinen Nachtrag von zehn Verzeichnungseinhei-ten ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe des ehem. Kirchmeisters Wilhelm West-hues aus dem Jahr 2017. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Nachtrags bilden einige Material-sammlungen vor allem zu Aspekten der Gemeindegeschichte.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ