Peter Stahel, Kleriker im Bistum Würburg und Notar (von keyserlichen gewalt offenbar schreyber), beurkundet, daß in Gegenwart von Herrn Oswald Zolner von Halberg, Vogt des Deutschen Ordens und Amtmann zu Neuhaus (zum Newenhawse), von Ewald Wernher, Schultheiß, Hans Rütling, Andreas Weyman, Hans Schmidt, Fritz Weyman, Seitz Glathorn, Seitz Hartmut, Michael Werher, Hans Mast, Hans Bloeß und Kunz Gewder, alle Schöffen des Gerichts Markelsheim, der bereits erwähnte Herr Oswald Zolner von Halberg als neu eingesetzter Vogt des Deutschen Ordens und Amtmann zu Neuhaus die anwesenden Schöffen des Gerichts Markelsheim über die Rechte des Vogts des Deutschen Ordens zu Neuhaus in Markelsheim und über die Rechte des Probst zu Neumünster (Newenmunster) gesprochen haben, worauf die Schöffen nach einer kurzen Beratung mit den Hufenbauern (Hübner) zu Markelsheim durch den bereits erwähnten Hans Rütling von einem Zettel verschiedene Bestimmungen, verlesen haben; dabei enthalten diese Bestimmungen, die sinngemäß in dem Notariatsinstrument wiedergegeben werden, unter anderem, daß der Probst zu Neumünster dreimal im Jahr persönlich das Hubgericht auf dem Fronhof zu Markelsheim abhält mit allen Hufenbauern, die zu diesem Gericht gehören, nämlich aus den Dörfern Markelsheim, Igersheim, Apfelbach (Appfelbach), Harthausen (Harthawsen), Hobach, Ailvingen (Eylvingen) und aus anderen Dörfern; des weiteren, daß der Vogt zu Neuhaus Herr und Vogt über alle Güter zu Markelsheim sei, mit Ausnahme von drei Gärten auf dem Frauenhof zu Frauental (Frawental) und weiter werden die festgelegten Frondienste aufgeführt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...