Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
KG Buchholz (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.16. Kirchenkreis Minden
1584 - 1944
I. GemeindegeschichteNach der Sage wurde die Kirche in Buchholz, ebenso wie die Kirchen in Windheim und Ovenstädt, auf Befehl Kaiser Karls des Großen erbaut. Urkundlich wird die Kirchengemeinde jedoch erst um 1200 das erste Mal erwähnt, als Bischof Thietmar von Minden, Landgüter in Buchholz vom Hildesheimer Domkapitel erwarb. Die Kirchengemeinde Buchholz umfasst die westfälischen Ortschaften Buchholz und Großenheerse sowie die hannoverschen Dörfer Langern und Kleinenheerse und einen Teil des Dorfes Diethe. 1286 wurde die selbständige Pfarrei Warmsen gegründet, die vorher zu Buchholz gehörte. Während Buchholz und Großenheerse Teil des Bistums Minden waren, das 1648 dem Kurfürstentum Brandenburg zufiel, wurden die Dörfer Langern, Diethe und Kleineheerse von den Grafen von Hoya annektiert und gelangten damit schließlich an das Kurfürstentum Hannover. Seit dieser Zeit ist die Kirchengemeinde Buchholz ähnlich wie ihre Nachbarkirchengemeinde Ovenstädt politisch geteilt, was sich bis in die Gegenwart durch immer wiederkehrende Diskussionen über die Parochialrechte wiederspiegelt.Nach der Überlieferung gehörten zur Kirchengemeinde außerdem noch die beiden Kolonate 31 und 32 der Bauernschaft Jenhorst-Kalteschale. Als der Buchholzer Prediger Johann von Busch, der dort 1518 noch als päpstlicher Priester eingeführt worden war, mit der ganzen Gemeinde 1528 zum evangelischen Glauben übertrat, sollen sich auch die beiden Jenhorster Höfe vom damals noch katholischen Nendorf abgetrennt und an die Kirchengemeinde Buchholz angeschlossen haben. Da dieser Anschluss jedoch nicht urkundlich belegt werden konnte, stimmte die Kirchengemeinde Buchholz 1956 dem Vorschlag des Landeskirchenamtes zu, dass die Bewohner der Höfe in Zukunft nicht mehr als Buchholzer Gemeindeglieder betrachtet, sondern zur Kirchengemeinde Raddestorf (Hannov. Landeskirche) gezählt würden. Eine offizielle Umpfarrungsurkunde hierüber wurde aufgrund der unklaren Zugehörigkeit der Höfe zu einer der beiden Kirchengemeinden nicht ausgestellt. Konflikte zwischen dem westfälischen und dem hannoverschen Teil der Gemeinde finden sich in der Geschichte der Kirchengemeinde immer wieder: Pfarrer Nikolaus Jungjohann musste beispielsweise 1668 den Weihnachtsgottesdienst an zwei Terminen halten, da sich die Gemeindeglieder, die im Amt Stolzenau lebten, gegen die Einführung des neuen Kalenders auflehnten und damit drohten, sich zu einer anderen Kirche zu halten.Auch zur Einführung der Union standen die Gemeindeglieder unterschiedlich, als die Kirchengemeinden dazu aufgefordert wurden, ihren Konfessionsnamen abzulegen und sich evangelisch zu nennen sowie beim Abendmahl nicht mehr Hostien auszuteilen, sondern gebrochenes Brot. Prediger Koehn lud 1828 "jeden protestantischen Familien-Vater dieser Gemeine [...] ein, mit seiner Familie dieser Protestanten-Vereinigung beizutreten und seine Bereitwilligkeit zu dieser Vereinigung durch Unterzeichnung [...] im Namen der Familie [...] anzuzeigen". Während in der Buchholzer Bauernschaft "sämmtliche Familienväter im Namen ihrer sämmtlichen Hausgenossen [erklärten], dass sie sich gerne von jetzt an evangelische Protestanten nennen und statt der Hostien gebrochenes Brodt beim heil. Abendmahl genießen wolle." und die Großenheerser die Entscheidung der Oberbehörde überließen, wünschten die Bewohner der Bauernschaft Kleineheerse beim Althergebrachten zu bleiben mit der Bemerkung "Weil Menschen ja nicht Macht haben, an Christi Einsetzung etwas zu ändern". Zwei Jahre später erklärten sich die Hannoverschen Gemeindeglieder bereit sich der Union anzuschließen, wenn sie "von ihrer hannoverschen Behörde dazu aufgefordert würden". Der preußische Teil der Gemeinde beschloss den Beitritt solange zu verschieben bis auch die Hannoveraner diesem zustimmen könnten. Erst am 20. April 1835 kann Prediger Koehn endgültig an das Konsistorium mitteilen, dass "nun die ganze Gemeinde Buchholz gestern den 1sten Ostertage sich an die vereinigte evangelische Landes-Kirche des Preuß. Staates angeschlossen hat." Wie sehr der preußisch-österreichische Krieg 1866 sich auch im Alltagsleben der Buchholzer Gemeindeglieder auswirkte, zeigt ein Bericht des Stolzenauer Superintendenten Bornträger, der kurz nach der Annektierung des Königreichs Hannover durch die Preußen an den Buchholzer Pfarrer Scheffer berichtet, dass sich die Schulvorsteher von Langern in "großer Aufregung" bei ihm eingefunden hatten und beklagten, "daß ihre Kinder in dortiger Schule u. auf dem Schulwege nur Hohn und Schmach erführen und daß selbst der Kantor, sey es absichtlich oder unabsichtlich, dazu mitwirke, indem er selbst in der Schule Zeitpolitik treibe und z. B. gefragt habe, ob die Preußen nicht sehr recht und klug handelten, sich des hannoverschen Landes zu bemächtigen, worauf dann natürlich die Buchholzer Jugend unisono "Ja! Ja!" gerufen habe, während die Langerner beschämt da gesessen und nicht gewusst hätten, was sie dazu sagen sollten." Anfang des 20. Jahrhunderts, während der Amtszeit der Pfarrer Wilmanns und Pott, blühte in der mit 720 Gemeindegliedern sehr kleinen Gemeinde Buchholz wie an vielen anderen Orten auch das kirchliche Vereinsleben auf. Vor 1908 wurden der Posaunenchor sowie die männlichen und weiblichen Jugendvereine gegründet. 1909 versammelte sich zum ersten Mal der Frauenmissionsverein, welcher der Westfälischen Frauenhilfe angeschlossen war. Diese positive Entwicklung wurde in den 1930er Jahren durch den Verbot aller kirchlicher Vereinsarbeit mit Ausnahme der Bibelarbeit stark beeinträchtigt, wobei erst durch den 1944 immer häufiger auftretenden Fliegeralarm das Vereinsleben vollständig eingestellt werden musste. Die Deutschen Christen konnten in der kleinen Kirchengemeinde "nicht Fuß fassen", wie die Witwe des 1945 verstorbenen Pfarrers Julius Beckmann 1950 in der Chronik des Lagerbuches berichtet. Unter Pfarrer Dr. jur. Baldewein, der 1949 in die Gemeinde kam, wurde das daniederliegende Gemeinde- und Vereinsleben wieder aufgebaut.Die geringe Gemeindegliederzahl brachte es mit sich, dass immer wieder über die volle Besetzung der Pfarrstelle verhandelt werden musste. Nachdem Pastor Wilhelm Küster 1967 in den Ruhestand getreten war, wurde die Pfarrstelle nur mit der Auflage zur Wiederbesetzung freigegeben, dass von dem betreffenden Pfarrer ein übergemeindlicher Dienst wahrgenommen würde. 1968 stellte man Pfarrer Alexander Völker, den späteren Superintendenten des Kirchenkreises Minden, als Gemeindepfarrer ein, der gleichzeitig Dienst in der Lutherischen Liturgischen Konferenz Deutschlands sowie weiteren liturgischen Arbeitskreisen tat. Als Völker 1979 zur Kirchenmusikhochschule in Herford wechselte wurde die Pfarrstelle unter der Bedingung wieder ausgeschrieben, dass 13 Wochenstunden Religionsunterricht an Schulen in Petershagen erteilt würden. 1981 wurde die Stelle mit Pastor i. H. Walter Schnock besetzt, der 1984 zum Pfarrer der Kirchengemeinde gewählt wurde. Nach wiederholter langer Vakanzzeit in den 1990er Jahren, in der die Pastorin i. H. Bettina Wirsching (1992) und der Pastor i. H. Rolf Wagner (1993-1996) in der Kirchengemeinde Dienst getan hatten, wurde die Schlüsselburger und die Buchholzer Pfarrstellen 1998 zu einer gemeinsamen verbunden, die seit 1999 von dem Ehepaar (Leßmann-)Pfeifer besetzt ist.2. BaugeschichteWie zu Anfang bereits erwähnt, wurde die Kirche in Buchholz der Sage nach auf Befehl Kaiser Karls des Großen erbaut. Tatsächlich kann das Erbauungsjahr der Kirche, die St. Johannes geweiht und im romanischen Stil gebaut ist, nicht nachgewiesen werden. Eine vorher vorhandene Holzkirche wurde wahrscheinlich im 12. Jahrhundert durch diese Kirche ersetzt. 1815 erhielt die Kirche auf Bewirken des Konsistorialrats Brökelmann vom Zivilgouverneur Freiherr von Vinke eine Orgel als Geschenk des Königs. 1891 fand eine umfassende Erneuerung im Innern der Kirche statt, bei der außer der Orgel, dem Altar und der Vasa Sacra alles neu gemacht wurde sowie eine Vorhalle vor dem Haupteingang der Kirche angebaut wurde. Bereits vor dem 1. Weltkrieg wurde auf Drängen Pfarrer Potts damit begonnen, das Innere der Kirche von dem auf den Sandstein aufgebrachten Kalkputz wieder zu befreien, wobei Reste von Malereien aus dem 13. Jahrhundert im Chorraum entdeckt wurden, die zum Bedauern des Provizialkonservators Körner gegen seinen ausdrücklichen Wunsch nicht erhalten bleiben konnten. Die Freilegungsarbeiten wurden erst nach dem Krieg 1922 fortgesetzt, was vor allem aufgrund der finanziellen Unterstützung von nach Amerika ausgewanderten Buchholzern und durch den großen ehrenamtlichen Arbeitseinsatz der Gemeindeglieder möglich war. Nach Fertigstellung der Renovierungsarbeiten wurde die Kirche ausgemalt, u.a. von dem Kirchenmaler Rüter, Düsseldorf, der eine überlebensgroße Christusfigur im Chorraum entstehen ließ. 14. Juli 1929 wurde die Fertigstellung der Renovierung sowie das 400jährige Reformationsjubiläum der Kirchengemeinde gefeiert. 1952 weihte die Kirchengemeinde ihre neue Orgel ein und erwarb um 1960 zwei Bronzeglocken der Gießerei Gebrüder Rincker.Weitere Bauten der Kirchengemeinde:1666 Pfarrwitwenhaus1676 Pfarrscheune1846 altes Pfarrhaus an der Weser abgerissen, neues wegen Überschwemmungsgefahr außerhalb des Dorfes errichtet1873 neuer Friedhof1884 Küsterhaus1884 Schule (gemeinsam mit Schulgemeinde an das Küsterhaus angebaut)1903 Konfirmandensaal (für kirchl. Unterricht, Versammlungen christlicher Vereine, Bibelstunden, Sitzungen der kirchlichen Vertretungen)um 1960 neues Pfarrhausum 1960 Erweiterung des Friedhofs1972 Gemeindehaus (anstelle des früheren Konfirmandensaals)II. Bearbeitung und Nutzung des ArchivsDas Archiv der Kirchengemeinde Buchholz wurde erstmals in den 1950er Jahren von Archivar Dr. Ludwig Koechling verzeichnet. Neben der Ordnung des Archivs, das er in die einzelnen Gliederungsgruppen A-K unterteilte, legte Koechling darüber hinaus auch eine Registratur für die Kirchengemeinde an, die bis in die 1920er Jahre zurückreicht. Diese Registraturakten erhielten die Bezeichnung "R" gefolgt von einer drei- bzw. vierstelligen Nummer eines Registraturplan, der jedoch nicht erhalten geblieben ist. Die von Koechling geordneten Unterlagen wurden bei der vorliegenden Verzeichnung neu aufgenommen und erhielten dabei eine neue laufende Nummer. Soweit die Akten noch vorhanden und die Signaturen Koechlings noch nachzuvollziehen waren, wurden sie als Altsignatur aufgenommen. Außerdem befindet sich im Anhang des Findbuches (S. 58-62) eine Konkordanz der Koechlingschen Signaturen und der neuen laufenden Nummern. Die von Koechling angelegte Registratur wurde nur vereinzelt zum Ablegen von neu angefallenen Schriftstücken verwendet, so dass sie sich vor allem auf die Jahre 1920-1955 beschränkt. Ende der 1960er Jahre wurde eine neue Registratur begonnen, die grob in die acht Hauptgrup-pen des Registraturplans für Kirchengemeinden, Gemeinde- und Gesamtverbände und Kirchenkreise der EKvW von 1966 gegliedert war. Innerhalb der Hauptgruppen wurden einzelne Sachakten gebildet, die jedoch nicht weiter mit Registraturnummern versehen wurden. Die Nummern der Hauptgruppen sind ebenso wie die Signaturen von Koechling als Altsignaturen bei der Verzeichnung mit aufgenommen worden und im Findbuch zu finden.Insgesamt umfasst das Archiv 329 Verzeichnungseinheiten aus der Zeit von 1681-1993.Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefun-den wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gilt für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß ᄃ 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Buchholz Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.