Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Graf Philipp I. von Katzenelnbogen bewilligt hat, mit seinen Jägern im Hauser Wald [Einhausen bei Lorsch] auf Lebtag zu jagen. Zur Jagd soll der Graf niemand sonst hinzunehmen, wozu er sich auch in seinem Reversbrief verpflichtet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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