Urfehde Nr. 133
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7207
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1532 April 5
Regest: Hans Baier von Osterberg bekennt folgendes: Am letzten Fastenmarkt am Zinstag (= Dienstag) nachts hat er im Haus des Hans Geir des Wirts samt Gall Herman von Dusslingen einen Aufruhr (= Tumult) angefangen und dabei dem Gallus, dem Hauptsächer (= Haupttäter, Anstifter) zugesprochen: "Gall, sei keck; ich will dich nicht verlassen" und darauf auch vom Leder gezückt, gegen jedermann und besonders gegen Jacob Boll von Tübingen so geschlagen, dass ihm sein Messer zerbrochen ist. Wiewohl ihm wiederholt Frieden geboten wurde, hat er sich nicht irren (= stören) lassen, sondern mit seinem ungestümen Schlagen und Wüten fürgefahren (= weitergemacht) und einen von Degenschlacht, mit dem er nichts zu schaffen gehabt, wund geschlagen. Alles gegen die Warnung, die ihm und dem Gall Herman von Peter Walh (Walch) geschehen. Diese und die kaiserliche Freiheit des Jahrmarkts hätte er in Betracht ziehen sollen. Zudem hat er sich auch mit Worten ungebührlich verhalten und dem Jacob Boll den Schelmen zuentboten (= ihn einen Schelm genannt) und so den Jahrmarktsfrieden gebrochen. Darum haben die Herren von Reutlingen ihn gefänglich annehmen lassen und ihm Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Das hat er aber nicht annehmen wollen, sondern sie um Gnade gebeten. Auf Bitten des Junkers Bastian Schenck und anderer haben sie ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Gefängnisses und der Sache gegen die Herren von Reutlingen und ihre Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nicht zu rächen. Wenn er eine Forderung an sie hätte, so will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen und sie nicht weiter treiben. Er soll und will denen von Reutlingen 18 fl bar bezahlen und dem von Degerschlacht, den er verwundet hat, und seinem Wirt und anderen vor allen Dingen Willen machen (d.h. sie befriedigen) und nachher aus der Stadt Reutlingen und ihrem Gebiet gehen und sein Leben lang nicht mehr darein kommen, bis es ihm von den Herren von Reutlingen erlaubt wird. Wenn er Eid und Urfehde bräche, soll er heissen und sein ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger) Mann, den die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Georig Lutz, wohnhaft zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ