Notariatsinstrument des Jodokus Sturk zu Konstanz betreffend eine Schenkung des Nikolaus Barner, Kämmerer des Kapitels in Saulgau, der dem Abt und Konvent von Kloster Rot und dem Armenspital in Saulgau je hälftig drei Güter vermacht. Das erste bebaut einer namens Brienli, das zweite Johann Gebel, das dritte einer namens Gasser. Das Kloster hat dafür jährlich am Geburts- und Todestag des Stifters ewige Totenmessen lesen zu lassen, und das Spital jährlich eine Spende von Wein, Brot und Fleisch an die Armen im Wert von 10 Solidi Konstanzer Denare zu verteilen. Barner behält sich das Recht vor, die Schenkung zu widerrufen und bestimmt die Bedingungen, unter denen vom Kloster oder Spital die jeweilige Hälfte der Schenkung verkauft werden darf. Der Vertrag wird in Anwesenheit folgender Zeugen geschlossen: Konrad Lulli, Doktor, Menrat, Leiter der Kirche in Betzenweiler, Heinrich Frank, Vorsteher der Kirche in Kantzach, alles Geistliche der Konstanzer Diözese. Orig. Perg., links Notariatszeichen. Abgedruckt bei Stadelhofer II, 162 ff.
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Notariatsinstrument des Jodokus Sturk zu Konstanz betreffend eine Schenkung des Nikolaus Barner, Kämmerer des Kapitels in Saulgau, der dem Abt und Konvent von Kloster Rot und dem Armenspital in Saulgau je hälftig drei Güter vermacht. Das erste bebaut einer namens Brienli, das zweite Johann Gebel, das dritte einer namens Gasser. Das Kloster hat dafür jährlich am Geburts- und Todestag des Stifters ewige Totenmessen lesen zu lassen, und das Spital jährlich eine Spende von Wein, Brot und Fleisch an die Armen im Wert von 10 Solidi Konstanzer Denare zu verteilen. Barner behält sich das Recht vor, die Schenkung zu widerrufen und bestimmt die Bedingungen, unter denen vom Kloster oder Spital die jeweilige Hälfte der Schenkung verkauft werden darf. Der Vertrag wird in Anwesenheit folgender Zeugen geschlossen: Konrad Lulli, Doktor, Menrat, Leiter der Kirche in Betzenweiler, Heinrich Frank, Vorsteher der Kirche in Kantzach, alles Geistliche der Konstanzer Diözese. Orig. Perg., links Notariatszeichen. Abgedruckt bei Stadelhofer II, 162 ff.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 94
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> V. Beziehungen zu weltlichen benachbarten Herrschaften >> 1. Verträge und Streitigkeiten mit benachbarten weltlichen Herrschaften
1430 Januar 13
Urkunden
Barner, Nikolaus, Kämmerer des Kapitels, Saulgau
Brienli
Frank, Heinrich, Geistlicher, Kirchen-Vorsteher, Kanzach
Gasser
Gebel, Johann Anastasius; kaiserlicher Hofgerichtsassessor, Amtsbm.
Lulli (Lullin), Dr. Konrad, Geistlicher, Lehrer in geistlichen Rechten, Saulgau
Menradt; Geistlicher, Leiter der Kirche, Betzenweiler
Sturk, Jodokus, Notar, Konstanz
Betzenweiler BC
Kanzach : Berg RV
Konstanz KN
Saulgau s. Bad Saulgau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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- Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- V. Beziehungen zu weltlichen benachbarten Herrschaften (Gliederung)
- 1. Verträge und Streitigkeiten mit benachbarten weltlichen Herrschaften (Gliederung)