Johann von Lautern ("Lutern") und Johannes Mancherlei, Verweser des Baues zu Mainz, entscheiden, zusammen mit Gerlach dem Steinmetzen und Hans Hadheimer dem Zimmermann, geschworenen Werkleuten des Baus zu Mainz, auf Ersuchen von Herrn Heinrich Grußer, Zinsmeister von Dalen, Herrn Heinrich Kremer, Zinsmeister von St. Agnes, Johannes Rump, Zinsmeister der Weißen Frauen, Clas zum Horn und Clas Schierstein, beide Baumeister der Pfarrkirche St. Quintin, den Streit wegen des Erbes zum Afterding im Kirschgarten - vom weltlichen Gericht hierher verwiesen - dahin, "das das erbe zum Afftirdinge, hoff und garten, das hie vormals der bartscherer zunffthuß gewest ist, mit dem cleyn Afftirdinge dar ane gelegen, die erbe sint, die in der obgnant allen parthien brieffin benant sin.". (2) S. die Baumeister. "Der gebin ist a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo, ipso die sanctorum Philippi et Jacobi".
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Johann von Lautern ("Lutern") und Johannes Mancherlei, Verweser des Baues zu Mainz, entscheiden, zusammen mit Gerlach dem Steinmetzen und Hans Hadheimer dem Zimmermann, geschworenen Werkleuten des Baus zu Mainz, auf Ersuchen von Herrn Heinrich Grußer, Zinsmeister von Dalen, Herrn Heinrich Kremer, Zinsmeister von St. Agnes, Johannes Rump, Zinsmeister der Weißen Frauen, Clas zum Horn und Clas Schierstein, beide Baumeister der Pfarrkirche St. Quintin, den Streit wegen des Erbes zum Afterding im Kirschgarten - vom weltlichen Gericht hierher verwiesen - dahin, "das das erbe zum Afftirdinge, hoff und garten, das hie vormals der bartscherer zunffthuß gewest ist, mit dem cleyn Afftirdinge dar ane gelegen, die erbe sint, die in der obgnant allen parthien brieffin benant sin.". (2) S. die Baumeister. "Der gebin ist a.d. millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo, ipso die sanctorum Philippi et Jacobi".
U / 1467 Mai 1 / I
R
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
01.05.1467
St. Agnes Mainz
Ausfertigung. Perg. Beide S. fehlen. Provenienz nach Archivsignatur auf der Rückseite.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ