König Wladislaw von Böhmen und Ungarn befiehlt den Bürgermeistern und Ratsleuten der Sechsstädte Bautzen, Görlitz, Zittau, Löbau, Lauban und Kamenz, dass sie am Montag, den 4. Juni ihre Privilegien und Freiheiten mit ihren Boten mitschicken lassen sollen oder wenigstens glaubwürdige Abschriften (vidimus) davon.