Dietrich II. Arndes, Bischof von Lübeck, genehmigt, dass der Bürger Götke Lange zu Lübeck den vier Altären der Mariengezeiten in der Oldenburger Kirche die Einkünfte von 500 Mark Lübsch, welche dieser auf verschiedenen Hufen von Kersten Doren, Mathias Wyltberch etc. (sechs Personen) und auf Fehmarn gekauft hat, mit der Bedingung überlässt, dass auf demselben täglich Seelmessen gelesen werden. Wenn die Hufenbesitzer die Kapitalsumme wieder auslösen würden, soll letzteres bis zum Ankauf neuer Renten in der "garffkamere" der Kirche zu Oldenburg aufbewahrt werden. d. d. Lübeck in unsem bischopes hove 1494 am mandaghe des negenden dages des manes Aprill.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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