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Wülnerkecht Gert Böntrup wegen Totschlag in Notwehr? auf 3 Jahre der Stadt verwiesen
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Enthält: Der Wülnerkecht Gert Böntrup, 19 -20 Jahre alt, hat den Johan Averbeck mit dem Messer erstochen: Der erste Gerichtstag, an dem die Richtherren den Vorsitz führen, da der Stadtrichter sich weigert, wird vertagt. Die Zeugen des Angeklagten, der in Notwehr gehandelt haben will, werden vernommen. Offenbar liegt Notwehr vor, die aber überschritten ist; denn das von der Universität Marburg verfasste Urteil lautet auf Verweisung aus der Stadt auf 3 Jahre. In dem Verfahren werden als Zeugen vernommen: 1. Wülnerknecht Johan zum Wolde gen. von Lette, 21 J. alt; 2. Johan zum Bothorn; 3. Berndt zur Scheuren gen. Scheurberndt, 40 J. alt; 4. Christine, Friedrichs aus Dülmen, Magd des Dietrich Schötteler, 22 J. alt; 5. Johan Osterman; 6. Kaspar Wermeling; 7. Henrich Alberding; 8. Henrich Wolers; 9. Student Johan Honasch, Sohn des Bäckers Berndt Honasch, 15 J. alt; 10. Katharina, Frau Johan Wibpeke, 40 J. alt; 11. Margarete Risching, Frau des Getöteten Averbeck, 46 J. alt. Erwähnt werden Peter Walbrock; Lambert Hemsing; Johan Edelblott; Johan zu Wettendorff, Schwager des Angeklagten; Notar Gerhard Berning; Dietrich Niehues; Johan Brintrup auf der Joddefelderstraße; Göcke Wischman; WesseI Krumpkamp.
Archivale
Verweis: Siehe Nr. 258
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.