Aufnahme aller Privatverträge, die vor dem Gesetz gelten sollen, durch die Notariate; Ungültigkeit solcher Urkunden, die von Maires ausgestellt sind; Versiegelung der Habseligkeiten von Verstorbenen durch die Maires (in Vertretung der Friedensrichter) - (Zirkular, Ausschreiben)

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