Einigung zwischen Ruprecht Milchling und Bischof Ludwig von Münster über die Rückzahlung einer Schuld
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Urk. 13, 3734
A I t 1324 Dezember 30
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe M >> 2 Me-Mi >> 2.17 Milchling, von
1324 Dezember 30
Ausfertigung, Pergament, Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Ruprecht Milchling kommt mit Bischof Ludwig von Münster überein, dass dieser oder sein Amtmann in Marburg ihm im Verlauf des ersten Monats 200 Mark Kölner Pfennige, ein Pfennig zu drei Hellern gerechnet, abbezahlt und innerhalb derselben Zeit weitere 200 Mark. Der Rest der Schuld ist in zwei Raten zahlbar, von denen die eine am nächsten Michaelstag [1325 September 29], die andere ein Jahr darauf [1326 September 29] fällig ist. Für alle Gelder, die der Aussteller im Auftrage des Bischofs seit dessen Ankunft in Marburg aufgenommen hat, soll dieser ihn entschädigen. Etwaige Irrtümer bei der Aufstellung der Rechnung sollen von der Schuldsumme abgehen. Der Bischof hat entweder selbst oder durch einen beglaubigten Vertreter seine Einwendungen bis zum Walpurgistag [1325 Mai 1] vorzubringen. Lässt der Bischof diesen Termin verstreichen, so soll er ihm sein Geld zahlen, darf ihn aber nicht zur gerichtlichen Verantwortung ziehen. Stirbt der Bischof, so treten an seiner Stelle der Landgraf oder dessen Erben ein. Siegel des Ruprecht Milchling.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ