Cuntz Heldt, Wirt zu Heroltsberg, bekennt, dass ihm der Rat der Stadt Nürnberg in widerruflicher Weise gestattet habe, den größer, als ihm erlaubt worden war, gebauten Schupfen über seinem Keller bei seinem Wirtshaus, stehen zu lassen, doch solle darin niemals ein Feuerrecht oder Bräustatt eingerichtet werden. - Siegler: Jacob Geuder zum Heroltsberg als Eigenherr.

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Staatsarchiv Nürnberg
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