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Propst Johannes, Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters in Wormeln überlassen Johannes, Sohn des verstorbenen Reghenbodo, Bürgers in Volkmarsen1), die Hälfte zweier Hufen in Ehringen2) und Ellenchosen3) unter der Bedingung auf Lebenszeit, dass Johannes ihnen die Güter übereignet, wenn er kinderlos stirbt. Johannes hat das Recht, die Güter zu veräußern, das Kloster behält sich aber das Vorkaufsrecht mit sieben Mark Volkmarser Währung vor. Zeugen werden benannt, der Propst und der Konvent sowie die Stadt Volkmarsen kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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