Bitte an den Rat um Genehmigung der Goldschmied-Artikel
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3029
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Goldschmiede
wahrscheinlich 1599 (ohne Datum) +)
Regest: Die Reutlinger Goldschmiede bezeichnen das Fehlen einer Ordnung ihres Handwerks als Nachteil, weil sie deshalb nicht allein bei Fremden, sondern auch bei der Bürgerschaft dieser Stadt in den Verdacht geraten sind, als ob sie nicht gutes Silber verarbeiteten oder dasselbe nicht auf den Stich und Strich Augspurgischer Prob richteten. Damit solches Misstrauen gegen sie abgeschafft und unter ihnen billige Gleichheit und Inspection der Arbeit gehalten werden möge, haben sie die württembergische Goldschmieds-Ordnung vorgenommen, das, was ihnen dienlich und notwendig gewesen, herausgezogen und das übrige fahren lassen. Sie bitten, die Ordnung, die sie dem Rat vorlegen, nicht allein mit Fleiss zu erwägen, sondern auch zu bestätigen.
Untertänige und gehorsame Bürger.
Untertänige und gehorsame Bürger.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) Das Schreiben scheint der Begleittext zu der Vorlage der Ordnung von 1599 an den Rat zu sein.
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ