Die edlen, festen, ehrsamen und wohlbescheidenen Junker Wolf v. Neuhausen, Vogt zu Neuffen (Nyffa), und Werner v. Neuhausen, Schultheiß, Gericht und Gemeinde des Dorfes zu Öffingen einereits, und Klaus Koch, Zahlmeister und Michel Rüff, Schäfer zu Hegnach, andererseits beurkunden, daß sie ihren Streit über das Treib- und Weiderecht des Hegnacher Schäfers auf der von Öffingen Zwing und Bann von je einem gen. Gemein Zusatz für jede Partei und einem gen. Obmann auf gen. Weise haben schlichten lassen, und versprechen, dem Schiedsspruch Folge zu leisten. Die Klage der Öffinger gegen den Schäfer zu Hegnach vor Hofmeister und Räten des Herzogs Ulrich zu Württemberg war zugunsten des Schäfers entschieden worden, worauf die erste Partei Appellation einlegen wollte, sich jedoch zu obengen. Schiedsspruch herbeigelassen hatte