Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg schließt mit Bewilligung des Königs von Dänemark mit dessen Sohn, Herzog Christian von Schleswig-Holstein (später Christian III., König von Dänemark), eine Erbverbrüderung für den Fall, dass sein Sohn, Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, oder dass Christian ohne Leibeserben sterben. Sie wollen die Bewilligung des Kaisers nachsuchen, aber auch ohne dieselbe soll die Erbverbrüderung bestehen. d.d. Ratzeburg mittwochens nach Scolastice virginis am 12. Februarij funffzehnhundert im drei und dreissigisten.
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Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg schließt mit Bewilligung des Königs von Dänemark mit dessen Sohn, Herzog Christian von Schleswig-Holstein (später Christian III., König von Dänemark), eine Erbverbrüderung für den Fall, dass sein Sohn, Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, oder dass Christian ohne Leibeserben sterben. Sie wollen die Bewilligung des Kaisers nachsuchen, aber auch ohne dieselbe soll die Erbverbrüderung bestehen. d.d. Ratzeburg mittwochens nach Scolastice virginis am 12. Februarij funffzehnhundert im drei und dreissigisten.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 647
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1533
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit angehängtem Siegel. Abschrift
Verzeichnung
1533 Februar 12 Ratzeburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:06 MEZ