Herzog Magnus I. von Sachsen-Lauenburg schließt mit Bewilligung des Königs von Dänemark mit dessen Sohn, Herzog Christian von Schleswig-Holstein (später Christian III., König von Dänemark), eine Erbverbrüderung für den Fall, dass sein Sohn, Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, oder dass Christian ohne Leibeserben sterben. Sie wollen die Bewilligung des Kaisers nachsuchen, aber auch ohne dieselbe soll die Erbverbrüderung bestehen. d.d. Ratzeburg mittwochens nach Scolastice virginis am 12. Februarij funffzehnhundert im drei und dreissigisten.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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