Urteilsbrief des Ulrich von Frundsberg zu St. Petersberg, Ritter, in dem Streit zwischen Abt Simon von Ochsenhausen und Eitel und Hans von Erolzheim zu Erolzheim wegen des Gerichtszwangs zu Berchtenrot. Zeugen für Erolzheim sind: Kaspar von Lainberg und Jörg von Bernwag, für Ochsenhausen Jörg Satler, Pfarrer zu Rainstetten, und Peter Rissel von Memmingen. Unter Zuziehung von Ritter Six von Schinen zu Gamerswang und Hans von Knöringen zu Krumbach wird das Urteil gefällt. 1.) Die von Erolzheim sollen Abt Simon den Gerichtszwang zu Berchtenrot des Fischerhäusleins wegen, das sie dort besitzen, nicht streitig machen. Jeder Fischer untersteht dem Gericht von Berchtenrot, doch soll keiner zum Richter gemacht werden. Der Inhaber des Hauses soll nicht dem Kloster, sondern denen von Erolzheim zu dienen verpflichtet sein. 2.) Der Zwang der Hundefütterung, den die von Erolzheim den Armenleuten zu Aichelberg auferlegt haben, soll aufgehoben werden, sie aber ihr Vogtrecht nicht verlieren. 3.) Die Kündigung des Vogtrechts der von Erolzheim über die Vogteien Erolzheim, Beuren, Waltenhofen, Aichenberg und Kirchdorf, den Abt Simon ausgesprochen hat, ist ungültig. 4.) Die zwei Armenleute der von Erolzheim aus Waltenhofen, welche wegen Trieb und Tratt vor dem Konstanzer geistlichen Gericht waren und Kosten zahlen mußten, sollen solche von Abt Simon erlassen bekommen und in Zukunft ihr Vieh wie andere Leute des Klosters weiden dürfen. 5.) Der Streit um die Güter zu Kirchdorf soll von beiden Parteien ohne Einspruch des Gerichts auf freundschaftliche Weise beigelegt werden. Siegler: Ulrich von Frundsberg, Jörg von Bernwag, Peter Rissel, Abt Simon, Konvent von Ochsenhausen, Eitel und Hans von Erolzheim. 1487, Mittwoch nach dem Sonntag Exaudi vor Pfingsten. Orig. Perg., 7 S. anhängend, teilweise beschädigt.