Mainz, 1590.09.22. (Richter Konrad Kennicken). Der B. und Seiler Mathis Geberth bekundet, daß am 26.8. vor dem Stadtgericht zu Frankfurt in der Klagsache Niklas de Haans Kreditoren gegen ihn dahin entschieden worden sei, daß er, Mathis, schuldig sei, das Haus zum Fingerling in Frankfurt, dieweil er und Hans Vilmar dasselbe am 18.4.1580 dem Meister Johann Floro für 300 fl. verpfändet haben, von dieser Versicherung ledig zu machen habe. Er verpfändet nunmehr dafür sein Haus zum großen Geyßelmohren in der Seilergasse zu Mainz, oben an Geiß Allendorf, unten an Heinrich Staudt. Z.: Magister Johann Pfaff, Hof- und Stadtgerichtsprokurator, und Georg Schneyder, Pedell.

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