Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Philipp Schreg, Bürger zu Frankfurt, in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn zu schirmen und in zukünftigen Angelegenheiten rechtlich zu handhaben, sofern Schreg der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofrichter und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Philipp Schreg hat Treue und Huld geschworen. Für den Schirm, der 10 Jahre währen soll, hat er jährlich zu Sonntag Laetare 2 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu reichen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...