Graf Theoderich (Dietrich) von Cleve und dessen Gemahlin Aleidis übertragen dem Konvent Bedbur (ecclesie b. Mariae in Bedebur) und dessen Propst Wierich sowie sämmtlichen nach der Regel des heiligen Augustinus daselbst lebenden Brüdern und Schwestern ein Grundstück nebst Zehnten, welches sich von ihrem Kloster zwischen zwei Wegen bis Lakesdale erstreckt und zur Zeit noch ganz mit Gestrüpp bedeckt ist, zu eigener Kultur, mit der Verpflichtung, das Jahresgedächtnis für des Ausstellers Vater, den Grafen Arnold und dessen Mutter, die Gräfin Ida, stets am 20. Februar (X. Calen. Mart.) resp. 27. Juli (VI Kalend. Augusti) feierlich zu begehen, beide Aussteller in ihre Fraternität aufzunehmen und nach dem Tod ihre tägliche Memorie zu halten. Solches bestätigt unter dem Bann des Erzbischofs Reinold von Köln und vor Zeugen, und des Kastellans Heinrich, Theoderich von Wisgele, Truchsess Balduin, Schenk Hermann, Gerlach von Vonderen. Siegel ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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