Papst Honorius III. bestätigt dem Kloster Ettenheimmünster alle Güter und Rechte, die Herrenhöfe zu Dörlinbach, Münchweier, Ettenheim, Rust (Ruostein), Ringsheim, Rufach (Rubiaco) und Stotzheim, die Besitzungen zu Burbach, Wallburg, Kenzingen, Forchheim und Linkenheim (Lunicheim), die Hufen zu Tuschfelden, Herbolzheim, Hofweier (Holswilre), Kippenheim, Dinglingen (Tundelingen), Friesenheim, Ottenheim, Oberschopfheim, Rüchelnheim, Önsbach (Ongersbac), Herdern, Weisweil (Wihwilre), Endingen (Endingen), Ottmarsheim und Rheinau, die Kirche Sankt Peter, innerhalb des Klosterbezirks gelegen, und die Kirche zu Schweighausen mit dem Zehnten, die vormals Bischof Heinrich von Straßburg dem Kloster geschenkt hat, das Patronatsrecht zu Broggingen, zwei Teile vom Zehnten zu Ettenheim mit dem Patronatsrecht, zwei Teile vom Zehnten der Kapellen zu Altdorf, Ringsheim und Grafenhausen, die der Kirche zu Ettenheim unterstehen, das Patronatsrecht zu Münchweier mit dem halben Zehnten, das Patronatsrecht zu Rust mit dem halben Zehnten und das Patronatsrecht zu Linkenheim und Stotzheim
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Papst Honorius III. bestätigt dem Kloster Ettenheimmünster alle Güter und Rechte, die Herrenhöfe zu Dörlinbach, Münchweier, Ettenheim, Rust (Ruostein), Ringsheim, Rufach (Rubiaco) und Stotzheim, die Besitzungen zu Burbach, Wallburg, Kenzingen, Forchheim und Linkenheim (Lunicheim), die Hufen zu Tuschfelden, Herbolzheim, Hofweier (Holswilre), Kippenheim, Dinglingen (Tundelingen), Friesenheim, Ottenheim, Oberschopfheim, Rüchelnheim, Önsbach (Ongersbac), Herdern, Weisweil (Wihwilre), Endingen (Endingen), Ottmarsheim und Rheinau, die Kirche Sankt Peter, innerhalb des Klosterbezirks gelegen, und die Kirche zu Schweighausen mit dem Zehnten, die vormals Bischof Heinrich von Straßburg dem Kloster geschenkt hat, das Patronatsrecht zu Broggingen, zwei Teile vom Zehnten zu Ettenheim mit dem Patronatsrecht, zwei Teile vom Zehnten der Kapellen zu Altdorf, Ringsheim und Grafenhausen, die der Kirche zu Ettenheim unterstehen, das Patronatsrecht zu Münchweier mit dem halben Zehnten, das Patronatsrecht zu Rust mit dem halben Zehnten und das Patronatsrecht zu Linkenheim und Stotzheim
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Nr. 4
27a/17 Ettenheimmünster, Stifter und Klöster, 1225 April 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 27 a Ettenheimmünster
Ettenheimmünster >> Urkunden
1225 April 29 (III kal. maii)
6 Blatt
Urkunden
Latein
Ausstellungsort: Lateran
Aussteller: Honorius III., Papst; Guala, Kardinalpriester von Sankt Martin; Stephan, Kardinalpriester von 12 Aposteln; Stephan, Kardinaldiakon von Sankt Hadrian; Rainer, Kardinaldiakon von Sankt Maria in Cosmedin; Egidius, Kardinaldiakon von Sankt Cosmas und Damian; Petrus, Kardinaldiakon von Sankt Georg ad velum aureum; Hugo, Bischof von Ostia und Velletri; Nikolaus, Bischof von Tusculum; Otto, Kardinalpries
Überlieferungsart: Abschrift, begl.
Publiziertes Regest: Potthast I, 7541 (unter 1226 Februar 27.)
Anmerkungen: Original im Pfarrarchiv Ettenheimmünster (Vgl. Photographie GLA E 51 a)
Aussteller: Honorius III., Papst; Guala, Kardinalpriester von Sankt Martin; Stephan, Kardinalpriester von 12 Aposteln; Stephan, Kardinaldiakon von Sankt Hadrian; Rainer, Kardinaldiakon von Sankt Maria in Cosmedin; Egidius, Kardinaldiakon von Sankt Cosmas und Damian; Petrus, Kardinaldiakon von Sankt Georg ad velum aureum; Hugo, Bischof von Ostia und Velletri; Nikolaus, Bischof von Tusculum; Otto, Kardinalpries
Überlieferungsart: Abschrift, begl.
Publiziertes Regest: Potthast I, 7541 (unter 1226 Februar 27.)
Anmerkungen: Original im Pfarrarchiv Ettenheimmünster (Vgl. Photographie GLA E 51 a)
Rota. - Unterzeichner - Datar: Guido, päpstlicher Notar Kopie von 1606 Januar 25, beglaubigt von dem päpstlichen und kaiserlichen Notar Georg Zoller aus Zabern. Papier Libell 6 Blatt beschädigt. Notariatssignet Edition: Würdtwein, Nova subsidia XIII, Seite 282 Nr. LXX
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:08 MESZ