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Landgraf Georg [II.] zu Hessen bekundet, dass er nach dem Tod seines Vaters dem Ludwig Reinhard von Gemmingen für diesen selbst und mit Vollmacht seiner Vettern, der Brüder Philipp und Johann Sigmund von Gemmingen zu Rappenau und Treschklingen (Dreßlingen) sowie für deren in Kriegsdiensten abwesenden Bruder Melchior Reinhard, alle Söhne des verstorbenen Eberhard, desgleichen der Brüder Johann Konrad, Eberhard und Johann Philipp von Gemmingen zu Bürg (zur Burgk), Söhne des verstorbenen Bernolph, die Pastorei und den Kirchensatz zu Wolfskehlen, und anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, wie diese von Eberhard dem Älteren von Gemmingen und seiner Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgraf Philipp dem Älteren aufgetragen und von diesem wieder zu Lehen empfangen worden waren, einen Zins von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg zu Erblehen verliehen hat. Die Vasallen sollen dafür sorgen, dass in der Pastorei Wolfskehlen die evangelische Ordnung der Obergrafschaft Katzenelnbogen befolgt wird und der dortige Pfarrer seine angemessene Kompetenz nach Erkenntnis des Ausstellers und der von Gemmingen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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