Heinrich [IV. von Hewen], Bischof von Konstanz, eignet auf Bitte von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg sowie mit Zustimmung des Domkapitels die Güter zu Vorsee, die Jakob Keller von Ravensburg bisher als Lehen innehatte. Dazu gehören der Werdenhof, zwei Gütlein auf dem Bach und zwei weitere, des Schöferlis Gut, der Weiher am Blasenberg und die dortige Mühlstatt. Dem Aussteller werden im Gegenzug andere Güter zu Lehen aufgegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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