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Klage der Katharina Grüter, vertreten durch ihre Vormünder Wilhelm von Hoseden, Kaspar Schletbrügge und Jost Rost ./. ihren Halbbruder Johan Grüter, vertreten durch seine Vormünder Lic. Melchior Mensing u. Herman Heerde. Anfechtung eines Testaments
Klage der Katharina Grüter, vertreten durch ihre Vormünder Wilhelm von Hoseden, Kaspar Schletbrügge und Jost Rost ./. ihren Halbbruder Johan Grüter, vertreten durch seine Vormünder Lic. Melchior Mensing u. Herman Heerde. Anfechtung eines Testaments
Enthält: Der Beklagte stammt aus I. Ehe des + Johan Grüter und der Katharina Frie, die Klägerin aus dessen II. Ehe mit Elisabeth Hartland. Der Großvater Konrad Grüter zum Ulenkotten (verh. mit Katharina Herding) ist 1631 gestorben und hat ein Testament hinterlassen. Die Vormünder der Klägerin fechten dieses vorsorglich an, weil sie nicht wissen, ob der Klägerin das gesetzliche Erbteil vermacht ist. Erwähnt werden Mathäus Pauli, Diener des Herman Heerde; Gert Lennep; Herman Wischman; Peter Drave.