Lengfeld: Anna Helena v. Curti geb. Schenck zu Schweinsberg aus dem Hause Hermannstein bekundet, dass ihr verstorbener Ehemann Carl Wilhelm v. Cur...
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A 1 Lengfeld, 1737-09-30
A 1 Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg
Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 11 Orte, Buchstabe L >> 11.9 Lengfeld
1737 September 30
Pergament, Schrift an den Innenkanten z. T. abgesprungen, daher Textverluste. Siegler: die Ausstellerin und ihr Sohn Carl August v. Curti, Burgmann zu Umstadt, Unterschriften dieselben. Von den beiden an blau-gelben Seidenbändern anhängenden Siegeln nur das zweite (Carl Aug[ust Adolfs) in Holzkapsel, von der der Deckel fehlt, erhalten. Rotes Wachs
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Umstadt 1737 September 30
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lengfeld: Anna Helena v. Curti geb. Schenck zu Schweinsberg aus dem Hause Hermannstein bekundet, dass ihr verstorbener Ehemann Carl Wilhelm v. Curti ihr bei Antritt ihres Ehestandes einen freiadligen Hof zu Lengfeld im kurpfälzischen Amt Ortzberg als Morgengabe geschenkt hat. Davon hat Johannes Wagner zu Lengfeld ein Viertel in Erbbestand. Die übrigen drei Viertel leiht sie nun an den genannten Joh[ann] Wagner und seine Frau Anna Katharina sowie an den Gerichtsmann Johann Wilhelm Walther zu Lengfeld und dessen Frau Anna Kahrina sowie deren Nachkommen in absteigender Linie erblich, sodass jedes Ehepaar zwei Viertel an dem Hof haben soll. Bei weiteren Erbfällen soll der Hof höchstens in vier Teile geteilt werden, bei jeder der beiden Familien in zwei. Die Beständer haben ihr 1200 Gulden Erbleihgeld bezahlt. Von diesen drei Vierteln sollen sie jährlich nach Umstadt liefern: sechs Malter Korn, sechs Malter Hafer, ein Simmer Erbsen, ein Simmer Linsen Umstädter Maß, zu Wiesenzins ein Gulden (zu 26 Albus, der Albus zu acht Pfennig) und sechs Pfennig, zu Herdrecht 1 1/2 Fastnachtshühner, sodann vier junge Hähne (statt eines Fastnachtshuhns können auch acht Albus, statt eines Hahnes 3 Albus gezahlt werden); außerdem sollen sie jährlich eine Fuhre leisten. Wird die Pacht nicht bezahlt, so kann der Hof nach kurpfälzischen Landrechten eingezogen werden. Bei Hagel, Wasserflut und Misswachs soll ein Pachtnachlass gewährt werden. Es folgt eine ausführliche Aufzählung und Beschreibung der zugehörigen Güter (dabei auch Weinberge) mit Nennung der Anrainer
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lengfeld: Anna Helena v. Curti geb. Schenck zu Schweinsberg aus dem Hause Hermannstein bekundet, dass ihr verstorbener Ehemann Carl Wilhelm v. Curti ihr bei Antritt ihres Ehestandes einen freiadligen Hof zu Lengfeld im kurpfälzischen Amt Ortzberg als Morgengabe geschenkt hat. Davon hat Johannes Wagner zu Lengfeld ein Viertel in Erbbestand. Die übrigen drei Viertel leiht sie nun an den genannten Joh[ann] Wagner und seine Frau Anna Katharina sowie an den Gerichtsmann Johann Wilhelm Walther zu Lengfeld und dessen Frau Anna Kahrina sowie deren Nachkommen in absteigender Linie erblich, sodass jedes Ehepaar zwei Viertel an dem Hof haben soll. Bei weiteren Erbfällen soll der Hof höchstens in vier Teile geteilt werden, bei jeder der beiden Familien in zwei. Die Beständer haben ihr 1200 Gulden Erbleihgeld bezahlt. Von diesen drei Vierteln sollen sie jährlich nach Umstadt liefern: sechs Malter Korn, sechs Malter Hafer, ein Simmer Erbsen, ein Simmer Linsen Umstädter Maß, zu Wiesenzins ein Gulden (zu 26 Albus, der Albus zu acht Pfennig) und sechs Pfennig, zu Herdrecht 1 1/2 Fastnachtshühner, sodann vier junge Hähne (statt eines Fastnachtshuhns können auch acht Albus, statt eines Hahnes 3 Albus gezahlt werden); außerdem sollen sie jährlich eine Fuhre leisten. Wird die Pacht nicht bezahlt, so kann der Hof nach kurpfälzischen Landrechten eingezogen werden. Bei Hagel, Wasserflut und Misswachs soll ein Pachtnachlass gewährt werden. Es folgt eine ausführliche Aufzählung und Beschreibung der zugehörigen Güter (dabei auch Weinberge) mit Nennung der Anrainer
Am 25.4.1972 von den Schwestern Elisabeth Wagner und Luise Beck geb. Wagner in Jugenheim dem Staatsarchiv als Depositum überlassen, vgl. den Aktenvermerk Nr. St. A. 795; Archivalienzugangsbuch 10/1972; verzeichnet von Dr. A[lbrecht] Eckhardt 5.5.1972
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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