Abt. 320.9 Kreis Husum (Bestand)
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Abt. 320.9
Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946 >> Abt. 320 Landkreise
1844-1971
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kreis Husum wurde 1867 gegründet und setzte sich aus den früheren Ämtern Husum und Bredstedt, der Stadt Husum, dem Flecken Bredstedt, den eingeschlossenen adligen Gütern und den oktroyierten Kögen sowie den Inseln Nordstrand und Pellworm mit sämtlichen Halligen zusammen. Durch die Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 wurden die bis dahin bestehenden Kreise Husum und Eiderstedt zu einem neuen Kreis Husum zusammengeschlossen. Dieser Schritt wurde zum 1. Oktober 1933 durch das Gesetz über die Wiederherstellung aufgelöster Landkreise vom 17. Juli 1933 wieder rückgängig gemacht. Der Kreis Husum bestand bis zur Kreisreform des Jahres 1970 und ging dann im neuen Kreis Nordfriesland auf.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des schleswig-holsteinischen Landesarchivs Nr. 48.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des schleswig-holsteinischen Landesarchivs Nr. 48.
41 lfd. M.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 09:51 MEZ