Finanzamt Lübeck (Bestand)
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02.03-2
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte
1914-1982
Erschließungszustand, Umfang: Findbuch 2004
0,3 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck; NSA V 1; Steuerbehörde
Vorwort: Finanzamt Lübeck
(Fleischhauerstraße 20)
Erwerb: 12/2001
Historischer Überblick:
Das Finanzamt Lübeck ging als Nachfolgebehörde aus der Steuerbehörde hervor. Aufgrund des Reichsgesetzes vom 10. September 1919 wurde das Finanzamt als Reichsbehörde für die Verwaltung der Finanzen eingerichtet. Es unterstand dem Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck. Sitz und Bezirk des Finanzamtes wurden vom Reichsministerium mit Zustimmung der oberen Finanzbehörden bestimmt.
Die Steuerhoheit besaß bis zum Verlust der Eigenstaatlichkeit 1937 der Staat Lübeck, danach ging sie auf das Reich über. Das Finanzamt hatte die Aufgabe, die Steuern in seinem Bezirk nach dem lübeckischen Staatssteuergesetz zu verwalten. Hierzu ermittelte, berechnete und zog das Finanzamt die Steuern ein, die vierteljährlich zu zahlen waren. Nach dem Gleichheitsprinzip war das Finanzamt verpflichtet, alle Steuerpflichtigen gleich zu behandeln und Informationen über diese geheim zu halten.
Über die Geschäftsführung und die Gesetzmäßigkeit hatte das Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck zu wachen. Einspruch gegenüber Bescheiden des Finanzamtes konnten beim Landesfinanzamt gestellt werden, dem das Finanzgericht zugeordnet war. Oberste Instanz in Rechtsfragen der Finanzverwaltung war der Reichsgerichtshof.
Innerhalb des Finanzamtes wurden für Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer Ausschüsse gebildet. Diese wirkten mit bei der Veranlagung, bei Nach- und Neuveranlagung, bei Berichtigung vorläufiger Anlagen und bei Entscheidungen über Erstattungsansprüchen sowie über Entscheidungen gegen Einspruch der Bescheide. Das Reichfinanzministerium und Landesfinanzamt waren befugt jederzeit Einsicht in die Ausschussverhandlungen zu nehmen. Das Finanzamt erhob Reichs- und Landessteuern.
Zu den Reichsteuern und Abgaben gehörten (Stand 1921):
Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kriegssteuer, Umsatzsteuer, Besitzsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundwertsteuer, Verkehrssteuer, Reichsstempelabgabe und Erbschaftssteuer.
Zu den Landessteuern und Abgaben gehörten (Stand 1921):
Grundsteuer, Wertzuwachssteuer, Gewerbesteuer, Biersteuer, Eisenbahnsteuer, Stempelabgabe, Schifffahrtsabgabe, Kammerbeiträge, Kirchensteuer und Zuschlag der Grunderwerbssteuer.
Das Finanzamt Lübeck war in folgende Abteilungen gegliedert (Stand 1923):
Abteilung I: Einkommens- und Vermögenssteuer.
Zu diesen gehörten allgemeine Einkommensteuersachen und Vermögenssteuersachen, Kapital- und Steuerflucht und Prüfungsstelle für Devisenbeschaffung.
Abteilung II: Kapitalverkehrssteuer, Reichsstempelabgabe, Versicherungs-, Kraftfahrzeug-, Rennwett- und Lotteriesteuer
Abteilung III: Umsatz- und Luxussteuer
Abteilung IV: Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbs- und Wertzuwachssteuer
Abteilung V: Lübeckische Stempelabgaben, Schifffahrtsabgaben, Bier-, Grund- und Gewerbesteuer
Abteilung VI: Einziehungs- und Zustellungsabteilung
Abteilung VII: Steueraußendienst, Umsatzsteuer für Straßenhändler
Abteilung L: Liegenschaftsabteilung.
Abwicklung von Angelegenheiten der Reichsvermögensverwaltung, Verwaltung von Reichsgrundstücken.
Bestand:
Im März 2001 lieferte der Leiter des hiesigen Finanzamtes, Herr Dr. Förster, Akten des Finanzamtes ab. Dieser Bestand wurde entklammert und alle Eisenteile entfernt. Akten, die mit Faden gebunden und einen unbeschädigten Einband hatten, blieben im Original erhalten. An der Paginierung wurde nichts verändert. Akten mit losen Blättern ohne Paginierung wurden chronologisch geordnet und wurden in eine Mappe gelegt. Der Bestand umfasst in erster Linie die Zeit zwischen 1914 bis 1955. Lediglich die Akten mit den Nummern 36 und 37 stammen aus den Jahren 1957 bis 1982.
Der Aktenbestand behandelt die Themen Vewaltungs- und Geschäftsberichte, Steuerabgaben, Betriebsprüfung, Personalakten mit Vermögenserklärungen, Steuerhinterziehung und Umbau des Finanzamtes Lübeck.
Lübeck, im März 2004, Angelika Tarokic
Eingrenzung und Inhalt: Verwaltungsberichte, Steuerabgaben, Betriebsprüfungen, Steuerhinterziehung
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das als Reichsbehörde aufgrund des Gesetzes vom 10. Sept.1919 gebildete Finanzamt Lübeck unterstand dem Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck. Vorgänger war die Steuerbehörde.
0,3 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck; NSA V 1; Steuerbehörde
Vorwort: Finanzamt Lübeck
(Fleischhauerstraße 20)
Erwerb: 12/2001
Historischer Überblick:
Das Finanzamt Lübeck ging als Nachfolgebehörde aus der Steuerbehörde hervor. Aufgrund des Reichsgesetzes vom 10. September 1919 wurde das Finanzamt als Reichsbehörde für die Verwaltung der Finanzen eingerichtet. Es unterstand dem Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck. Sitz und Bezirk des Finanzamtes wurden vom Reichsministerium mit Zustimmung der oberen Finanzbehörden bestimmt.
Die Steuerhoheit besaß bis zum Verlust der Eigenstaatlichkeit 1937 der Staat Lübeck, danach ging sie auf das Reich über. Das Finanzamt hatte die Aufgabe, die Steuern in seinem Bezirk nach dem lübeckischen Staatssteuergesetz zu verwalten. Hierzu ermittelte, berechnete und zog das Finanzamt die Steuern ein, die vierteljährlich zu zahlen waren. Nach dem Gleichheitsprinzip war das Finanzamt verpflichtet, alle Steuerpflichtigen gleich zu behandeln und Informationen über diese geheim zu halten.
Über die Geschäftsführung und die Gesetzmäßigkeit hatte das Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck zu wachen. Einspruch gegenüber Bescheiden des Finanzamtes konnten beim Landesfinanzamt gestellt werden, dem das Finanzgericht zugeordnet war. Oberste Instanz in Rechtsfragen der Finanzverwaltung war der Reichsgerichtshof.
Innerhalb des Finanzamtes wurden für Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer Ausschüsse gebildet. Diese wirkten mit bei der Veranlagung, bei Nach- und Neuveranlagung, bei Berichtigung vorläufiger Anlagen und bei Entscheidungen über Erstattungsansprüchen sowie über Entscheidungen gegen Einspruch der Bescheide. Das Reichfinanzministerium und Landesfinanzamt waren befugt jederzeit Einsicht in die Ausschussverhandlungen zu nehmen. Das Finanzamt erhob Reichs- und Landessteuern.
Zu den Reichsteuern und Abgaben gehörten (Stand 1921):
Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kriegssteuer, Umsatzsteuer, Besitzsteuer, Kapitalertragssteuer, Grundwertsteuer, Verkehrssteuer, Reichsstempelabgabe und Erbschaftssteuer.
Zu den Landessteuern und Abgaben gehörten (Stand 1921):
Grundsteuer, Wertzuwachssteuer, Gewerbesteuer, Biersteuer, Eisenbahnsteuer, Stempelabgabe, Schifffahrtsabgabe, Kammerbeiträge, Kirchensteuer und Zuschlag der Grunderwerbssteuer.
Das Finanzamt Lübeck war in folgende Abteilungen gegliedert (Stand 1923):
Abteilung I: Einkommens- und Vermögenssteuer.
Zu diesen gehörten allgemeine Einkommensteuersachen und Vermögenssteuersachen, Kapital- und Steuerflucht und Prüfungsstelle für Devisenbeschaffung.
Abteilung II: Kapitalverkehrssteuer, Reichsstempelabgabe, Versicherungs-, Kraftfahrzeug-, Rennwett- und Lotteriesteuer
Abteilung III: Umsatz- und Luxussteuer
Abteilung IV: Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbs- und Wertzuwachssteuer
Abteilung V: Lübeckische Stempelabgaben, Schifffahrtsabgaben, Bier-, Grund- und Gewerbesteuer
Abteilung VI: Einziehungs- und Zustellungsabteilung
Abteilung VII: Steueraußendienst, Umsatzsteuer für Straßenhändler
Abteilung L: Liegenschaftsabteilung.
Abwicklung von Angelegenheiten der Reichsvermögensverwaltung, Verwaltung von Reichsgrundstücken.
Bestand:
Im März 2001 lieferte der Leiter des hiesigen Finanzamtes, Herr Dr. Förster, Akten des Finanzamtes ab. Dieser Bestand wurde entklammert und alle Eisenteile entfernt. Akten, die mit Faden gebunden und einen unbeschädigten Einband hatten, blieben im Original erhalten. An der Paginierung wurde nichts verändert. Akten mit losen Blättern ohne Paginierung wurden chronologisch geordnet und wurden in eine Mappe gelegt. Der Bestand umfasst in erster Linie die Zeit zwischen 1914 bis 1955. Lediglich die Akten mit den Nummern 36 und 37 stammen aus den Jahren 1957 bis 1982.
Der Aktenbestand behandelt die Themen Vewaltungs- und Geschäftsberichte, Steuerabgaben, Betriebsprüfung, Personalakten mit Vermögenserklärungen, Steuerhinterziehung und Umbau des Finanzamtes Lübeck.
Lübeck, im März 2004, Angelika Tarokic
Eingrenzung und Inhalt: Verwaltungsberichte, Steuerabgaben, Betriebsprüfungen, Steuerhinterziehung
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Das als Reichsbehörde aufgrund des Gesetzes vom 10. Sept.1919 gebildete Finanzamt Lübeck unterstand dem Landesfinanzamt Mecklenburg-Lübeck. Vorgänger war die Steuerbehörde.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: keine
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ