Bastion Buggenhuser von Ringgenweiler bekennt, daß ihm Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen, Haus und Hof zu Ringgenweiler, der zur dortigen Pfarrkirche gehört, zu rechtem Handlehen auf Lebenszeit verliehen hat. Das Haus hatte vorher der Onkel (Vaterbruder) des Ausstellers namens Urban Gantner ("Gantnar") inne. Es folgt der inserierte, vom Abt unter demselben Datum ausgestellte Lehenbrief. Darin wird das Haus lokalisiert zwischen den Häusern Bernhard Bantlis und Jakob Englers ("Englar") bzw. unten am Bach gelegen. Der Empfänger muß es in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich acht Tage vor oder nach Martini als Bodenzins 5 lb h Überlinger Währung geben. Hagel, Reif, Landbresten u.a. Zufälle entlasten den Schuldner nicht. Das Kloster kann sich wegen des ausstehenden Zinses mit und ohne gerichtliche Hilfe am Vermögen des Ausstellers befriedigen. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Haus heim und kann eingezogen werden. Bei Regierungsantritt eines neuen Abts muß der Aussteller innerhalb von drei Monaten neu empfangen und verehrschatzen. Wenn der Neuempfang vorsätzlich ("gefarlichen wiß") unterlassen wird, kann das Haus anderweitig verliehen werden.
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Bastion Buggenhuser von Ringgenweiler bekennt, daß ihm Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen, Haus und Hof zu Ringgenweiler, der zur dortigen Pfarrkirche gehört, zu rechtem Handlehen auf Lebenszeit verliehen hat. Das Haus hatte vorher der Onkel (Vaterbruder) des Ausstellers namens Urban Gantner ("Gantnar") inne. Es folgt der inserierte, vom Abt unter demselben Datum ausgestellte Lehenbrief. Darin wird das Haus lokalisiert zwischen den Häusern Bernhard Bantlis und Jakob Englers ("Englar") bzw. unten am Bach gelegen. Der Empfänger muß es in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich acht Tage vor oder nach Martini als Bodenzins 5 lb h Überlinger Währung geben. Hagel, Reif, Landbresten u.a. Zufälle entlasten den Schuldner nicht. Das Kloster kann sich wegen des ausstehenden Zinses mit und ohne gerichtliche Hilfe am Vermögen des Ausstellers befriedigen. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Haus heim und kann eingezogen werden. Bei Regierungsantritt eines neuen Abts muß der Aussteller innerhalb von drei Monaten neu empfangen und verehrschatzen. Wenn der Neuempfang vorsätzlich ("gefarlichen wiß") unterlassen wird, kann das Haus anderweitig verliehen werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1333
fasc. 047 n. 09
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1526 April 28 (sambstag vor dess hailigen Crutz tag erfundung)
19,2 x 63,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Bastion Buggenhuser von Ringgenweiler
Empfänger: Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen
Siegler: Wolf Merck, Petershausener Amtmann in Überlingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen
Siegler: Wolf Merck, Petershausener Amtmann in Überlingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bantli, Bernhard
Berlin, Andreas; Abt von Petershausen
Buggenhuser, Sebastian
Engler, Jakob
Gantner, Urban
Merck, Wolf, Amtmann
Petershausen, Andreas I. Berlin; Abt
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Heiligenpfleger
Ringgenweiler : Zogenweiler, Horgenzell RV; Pfarrkirche St. Stephan
Überlingen FN; Petershausener Amtmann
Überlingen FN; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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