Bastion Buggenhuser von Ringgenweiler bekennt, daß ihm Andreas [I. Berlin], Abt zu Petershausen, Haus und Hof zu Ringgenweiler, der zur dortigen Pfarrkirche gehört, zu rechtem Handlehen auf Lebenszeit verliehen hat. Das Haus hatte vorher der Onkel (Vaterbruder) des Ausstellers namens Urban Gantner ("Gantnar") inne. Es folgt der inserierte, vom Abt unter demselben Datum ausgestellte Lehenbrief. Darin wird das Haus lokalisiert zwischen den Häusern Bernhard Bantlis und Jakob Englers ("Englar") bzw. unten am Bach gelegen. Der Empfänger muß es in gutem Zustand halten und der Pfarrkirche bzw. den Heiligenpflegern jährlich acht Tage vor oder nach Martini als Bodenzins 5 lb h Überlinger Währung geben. Hagel, Reif, Landbresten u.a. Zufälle entlasten den Schuldner nicht. Das Kloster kann sich wegen des ausstehenden Zinses mit und ohne gerichtliche Hilfe am Vermögen des Ausstellers befriedigen. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Haus heim und kann eingezogen werden. Bei Regierungsantritt eines neuen Abts muß der Aussteller innerhalb von drei Monaten neu empfangen und verehrschatzen. Wenn der Neuempfang vorsätzlich ("gefarlichen wiß") unterlassen wird, kann das Haus anderweitig verliehen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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