Ritter Eberhard von Landau stiftet und dotiert mit Zustimmung der festen Lutz und Eberhard von Landau, Söhne seines verst. ehelichen Bruders, des Halbritters Konrad von Landau, sowie von Äbtissin und Konvent des Kl. Heiligkreuztal eine ewige Messe und Pfründe in der Fronleichnamskapelle zu Binzwangen (Benzwangen) bei der Brücke über die Donau auf dem Ried gelegen, die sein Vater, der verst. Ritter Lutz von Landau, gebaut hat. Der Stifter bzw. der jeweilige Senior seiner männlichen ehelichen Nachkommen hat bei Vakanz das Recht, dem Kl. Heiligkreuztal zu gen. Bedingungen einen Pfründner zu präsentieren. Bei Unterlassung fällt das Benennungsrecht an das Kl., an welches es bei Aussterben der männlichen ehelichen Deszendenz der Landau völlig übergeht. Das Kl. darf die Pfründe nur an einen Weltgeistlichen vergeben, der sie persönlich wahrnimmt, die Residenzpflicht wahrt und keine weitere Pfründe innehat; gegebenenfalls hat er eine solche binnen Monatsfrist aufzugeben. Besetzt das Kl. die Pfründe nicht innerhalb eines Monats, wird ihr jährliches Einkommen zu gleichem Anteil an die Bedürftigen der Spitäler zu Riedlingen, Saulgau und Mengen verteilt. [Im weiteren werden Rechte und Pflichten der Kapelle und der Pfründe gegenüber der Pfarrkirche genau festgelegt]. Zur Kirchweihe (Kilwihi) der Kapelle soll in ihr für den Vater des A., Lutz von Landau, seinen Bruder Konrad und dessen Söhne Lutz und Eberhard sowie alle ihre Vorund Nachfahren ein Fürgebet abgehalten werden. [Es folgen weitere Gottesdienstpflichten des Kaplans.] Eberhard dotiert die Pfründe mit 40 rh. fl., die jährlich zu St. Georg ausgezahlt werden; sie sollen von den jährlichen Zinsen und Gülten, welche Ritter Eberhard, Truchseß von Waldburg, dem A. zu zahlen hat, genommen werden. [Für den Fall, daß diese Zinsen und Gülten eingelöst werden sollten, werden detailliert Regelungen zur Sicherung der Pfründe getroffen]. Die Stiftungsund Dotationsurk. soll bei Ammann, Bm. und Rat der Stadt Riedlingen hinterlegt werden. Äbtissin und Konvent des Kl. Heiligkreuztal sowie Lutz und Eberhard von Landau stimmen zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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