Andreas Schuchmacher von Spaichingen, der im hohenbergischen Forst des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich einige Jahre dem Wildpret nachgegangen ist und deswegen von Graf Christoph zu Hohenzollern als Pfandinhaber des hohenbergischen Forsts in Haft genommen, gegen eine Geldstrafe von 10 Gulden in Münz Landeswährung, zahlbar an Martini 1582, aber frei gelassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, auf Lebenszeit im Forst keine Büchse mehr zu tragen, kein unerlaubtes Waidwerk mehr zu treiben und setzt zu Bürgen seinen Bruder Konrad Schumacher von Spaichingen und Hand Laußmayer von Balgheim (Palgen), die bei Bruch der Urfehde binnen Monatsfrist 50 Gulden in Münz Landeswährung in die Rentkammer zu Haigerloch zahlen müssen, widrigenfalls sie zum Einlager in Rottenburg oder Haigerloch verpflichtet werden können. Die Bürgen bekunden, die Bürgschaft gutwillig eingegangen zu sein und ihr nachzukommen