Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Engetweiler, das durch Tod von Hans Zembrot frei wurde, auf Lebenszeit Georg Zembrot und dessen künftiger Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist oder sich innerhalb eines Monats nach der Eheschließung in die Leibeigenschaft ergibt. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und namentlich in den Wäldern keine Eichen oder andere fruchttragende ("bärenden") Bäume fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel Hafer und 5 ß d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 4 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Tod, Verstoß gegen die Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.