Wolf Pranndt, Müller zur Hundsmüell beim Heroltzperg, gesessen hinter den Erben des +Hans Geuder, der mit Erlaubnis des Nürnberger Rats eines der drei Mahlräder seiner Mühle zu einem Bretterschnitt oder Sägmühle zurichtete, bekennt, dass er und seine Nachkommen daraus keine Gerechtigkeit ableiten können, dass der Rat nicht schuldig ist, für diese Sägmühle Zimmer- oder Flickholz aus dem Nürnberger Wald zu reichen und dass er den Inhabern der Mühle gebieten kann, den Bretterschnitt wieder abzubrechen. - Siegler (mit Einverständnis des Julius Geuder): Hieronymus Koeler und Berthold Pfinzing, Genannte des größeren Rates.