Klaus Schmid und Ehefrau Ann Petrin bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen und ihren Kindern ein Gut in Köpfingen verliehen hat, das früher Heinz Weber innehatte. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini an Zins und Hubgeld reichen, was bisher daraus ging und aus den Rödeln des Klosters ersichtlich ist. Sie dürfen es weder verpfänden noch verkaufen. Sie verlieren die Lehenschaft an dem Gut, wenn sie außerhalb der Genossenschaft der Gotteshausleute heiraten oder dem Kloster ungehorsam werden. Beim Abzug haben sie keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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