Säckingen, Stift, Stadt und Amt (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 97
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Akten >> Kleinere geistliche Territorien >> Säckingen, Stadt, Stift und Amt
[1272-]1862
Überlieferungsgeschichte
Das adelige Damenstift Säckingen stand unter österreichischer Landeshoheit, obwohl die Äbtissin den Titel einer Reichsfürstin trug. Ein eigentliches Territorium entwickelte sich nicht. Der vor allem linksrheinische Streubesitz war in zwei Meierämter unterteilt, deren bedeutenderes bis zum Ende des Alten Reiches in den Händen der Herren von Schönau als Großmeier lag.
Das Schriftgut des Klosters und der Klosterämter, für das ein eigener Archivbau neben dem Fridolinmünster zur Verfügung stand, wurde nach dem Anfall des Stifts an Baden (1806) geteilt. Die Urkunden und ein Teil der Akten gelangten 1823 in das Provinzialarchiv in Freiburg und von dort 1840 in das Generallandesarchiv. Die restlichen Akten, die Amtsbuchserien - vor allem Protokolle und Rechnungen - und Abrechnungsschriftgut der Familie von Schönau blieben im Stiftsarchiv. Sie werden heute vom Stadtarchiv Säckingen verwaltet.
In Karlsruhe verteilte man wie bei den meisten Beständen die Spezialia des Stiftsarchivs auf den badischen Ortsaktenbestand (229), fügte aber die Generalakten der vorderösterreichischen Regierung und Kammer, die sich auf das Stift bezogen, hinzu. Unter Pertinenzgesichtspunkten gelangten auch einige Akten badischer Ministerien, Mittel- und Unterbehörden in den Stiftsbestand. Die Spezialia über den Besitz in der Schweiz bilden einen eigenen Anhang. 1990 wurden die Aufschwörungsakten des Stifts aus dem Bestand Lehen- und Adelsarchiv (72) als Nachtrag nach 97 übernommen und anläßlich der Neubearbeitung integriert (vgl. "Kirchendienste"). Das Repertorium von 1995 übernimmt in der Regel die Titelaufnahmen der Verzeichnung von 1918, korrigiert jedoch die Klassifikation, untergliedert die Großrubriken "Kirchendienste" und "Stifter und Klöster" und schlüsselt die Provenienzen auf (vgl. Bestand 16).
Vorwort: Das Kloster Säckingen entwickelte sich aus einer Gründung des irischen Mönches Fridolin, die dieser im 6.Jahrhundert im Zusammenwirken mit dem fränkischen Königshaus errichtete. Ursprünglich könnte es ein Doppelkloster, ein Männer- und Frauenkloster, gewesen sein, aber zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen Überlieferung bestand nur noch ein Frauenkloster. Säckingen hatte aufgrund seiner Lage im Rahmen der Hauspolitik des fränkischen Königshauses eine gewisse Bedeutung, da es die Verbindung zwischen den fränkischen Gebieten und dem fränkisch gewordenen Rätien durch Alemannien hindurch sichern half. Auch in der Politik späterer Kaiserhäuser spielte das Reichskloster im Zusammenhang mit der Sicherung der Verbindung nach Italien eine Rolle. Als 1173 ein Teil der Reichsvogtei über das Kloster an die Habsburger übertragen wurde, setzte eine Entwicklung ein, die das Kloster zu einem landständischen Territorium machte. Die Äbtissin wurde zwar noch 1307 in den Reichsfürstenstand erhoben, aber dies war zuletzt nicht mehr als ein Titel, den die Äbtissin führte, während das Klostergebiet Teil des vorderösterreichischen Territoriums wurde. Die rechtsrheinischen Besitzungen des Klosters lagen im näheren Umfeld am Hochrhein. Der Schwerpunkt lag jedoch linksrheinisch im Fricktal und weitere Besitzungen fanden sich bis nach Glarus und Solothurn hin. Außerdem hatte die Äbtissin das Patronatsrecht in 29 Pfarreien. Das Ende des Stifts zeichnete sich ab, als es mit dem Frieden von Lunéville seine linksrheinischen Besitzungen an Frankreich abtreten musste, das sie dann der helvetischen Republik überließ. 1806 fiel das Stift mit seinen verbliebenen rechtsrheinischen Besitzungen an Baden. Die Stadt entstand im 10. oder 11.Jahrhundert als klösterliche Marktsiedlung auf stiftischem Grundbesitz. Den Habsburgern als Vögten des Klosters gelang es, mit dem Kloster auch die entstehende Stadt zu einem habsburgischen Landstand zu machen, wobei sie auch den niedergerichtlichen Einfluß des Klosters im Stadtbezirk immer mehr zurückdrängen konnten. Zu Beginn des 14.Jahrhunderts hatte sich bereits ein eigenständiges städtisches Gemeinwesen herausgebildet. Die erste überlieferte Bestätigung der städtischen Freiheiten durch Herzog Leopold v. Österreich stammt von 1316. Die Stadt war bis zu ihrem Anfall an Baden im Jahr 1806 eine der vier vorderösterreichischen Waldstädte. Der vorliegende Bestand ist im Laufe des 19.Jahrhunderts nach den im Generallandesarchiv damals angewandten Pertinenzprinzip gebildet worden. Es wurden aus sämtlichen Archiven der in den Jahren nach 1802 an Baden gekommenen Territorien und Institutionen hier diejenigen Akten zusammengefasst, die das Stift und seine Ämter und die Stadt Säckingen betrafen. So spiegelt sich im jetzt erstellten Provenienzverzeichnis (S.473) des Bestandes die Zusammensetzung derjenigen kirchlichen und weltlichen Territorien und Institutionen wieder, die einen Bezug zu Stift und Stadt hatten. An erster Stelle ist die Überlieferung des Stifts selbst zu nennen. Insgesamt 777 Akten (70,8 %) entstammen den Registraturen des Stifts und seiner Ämter. An zweiter Stelle folgt, wie zu erwarten, die Landesherrschaft Österreich mit den verschiedenen Herrschaften und Kollegien Vorderösterreichs. Hier sind in dem Bestand 176 Akten (16 %) überliefert. Andere weltliche Territorien (4 Akten/0,3 %) und geistliche Einrichtungen (14 Akten/1,4 %) vor 1806 sind kaum vertreten. Aus den Registraturen großherzoglich badischer Behörden stammen 59 Akten (5,3 %). Nicht geklärt werden konnte die Provenienz bei 68 Akten (6,2 %). Die zeitliche Schichtung der Überlieferung des Bestandes ergibt folgendes Bild: 33 Akten (2,4 %) enthalten Schriftgut vor 1500, 153 Akten (11,4 %) betreffen das 16.Jahrhundert, 303 Akten (22,5 %) das 17.Jahrhundert, 763 Akten (56,7 %) das 18.Jahrhundert und 94 Akten (7 %) enthalten Schriftgut, das dem 19.Jahrhundert entstammt. Der Bestand umfasst 1041 Faszikel in 16 lfd. m und hat eine Laufzeit von 12 72-1859. Er wurde von Karl Obser und anderen 1918 durch ein Zettelrepertorium erschlossen, das nach der Brauer'schen Rubrikenordnung gegliedert war. 1990 wurden dem Bestand noch 160 Akten über die Aufnahme von Stiftsdamen beigefügt, die bis dahin in Bestand 72 (Lehens- und Adelsarchiv) in dessen Abteilung "Generalia, Säckingen, Stift, Aufschwörungen" eingeliedert waren, und die dem Stiftsarchiventstammen. Die alten Findmittel wurden von Unterzeichnetem unter Verwendung des MIDOSA-Programmes überarbeitet, wobei die von Obser verwendete Gliederung weitgehend beibehalten wurde. Lediglich die Rubriken "Stifter und Klöster" und "Kirchendienste" wurden weiter untergliedert, wobei in letzterer Rubrik die 1990 hinzugenommenen Akten unter der Untergliederung "Stiftsdamen" miteingeordnet wurden. Die Aktentitel wurden, soweit erforderlich modernisiert, im Einzelfall erweitert und durch Indices erschlossen. Da im Ortsindex unter "Säckingen,Stadt" und "Säckingen,Kloster" naturgemäß besonders viele Stichworte anfielen, wurden diese noch einmal sachlich untergliedert. Die hierzu verwendeten Steuerzeichen sind im Anhang über die EDV-Konventionen zusammengestellt. Der Umfang der einzelnen Akten wurde angegeben, wobei bei Akten mit Blattzählung oder einem Umfang von bis zu etwa 10 Blatt die Blattzahl angegeben wurde, bei sonstigen Akten unter 1 cm Umfang die Bezeichnung "1 Fasz." steht, und bei Akten ab 1 cm die Zentimeterzahl in Schritten von 0,5 cm angegeben ist. 1 cm entspricht etwa 50 Blatt (bei Hadernpapier), so dass sich durch diese Angaben der ungefähre Umfang eines Aktenheftes berechnen läßt. Außerdem wurde die Provenienz (des letzten angefallenen Schriftstücks) und die Filmsignatur hinzugefügt. Abschließend sei noch auf zwei schon vorhandene bzw. noch erscheinende Findmittel hingewiesen, die Teile des vorliegenden Bestandes ausführlicher beschreiben, als es hier möglich war. Entsprechend der Besitzstruktur des Stifts Säckingen betreffen viele von dessen Akten auch die Schweiz. Diese Akten sind vor allem in Bezug auf diese schweizerischen Betreffe ausführlicher verzeichnet in "Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe Abt.II Säckingen. Bearbeitet von Cathrine Bosshart u.a. (Zürich 1986)". Im vorliegenden Findbuch wird bei den betreffenden Akten darauf verwiesen (RSQ ...). Soweit einzelne Akten den Registraturen der österreichischen und vorderösterreichischen Zentralverwaltung entstammen, werden sie in der demnächst erscheinenden zusammenstellung vorderösterreichischer Archivalien von Peter Steuer eingehender beschrieben werden. Karlsruhe, im Februar 1995 Reinhold Rupp
Das adelige Damenstift Säckingen stand unter österreichischer Landeshoheit, obwohl die Äbtissin den Titel einer Reichsfürstin trug. Ein eigentliches Territorium entwickelte sich nicht. Der vor allem linksrheinische Streubesitz war in zwei Meierämter unterteilt, deren bedeutenderes bis zum Ende des Alten Reiches in den Händen der Herren von Schönau als Großmeier lag.
Das Schriftgut des Klosters und der Klosterämter, für das ein eigener Archivbau neben dem Fridolinmünster zur Verfügung stand, wurde nach dem Anfall des Stifts an Baden (1806) geteilt. Die Urkunden und ein Teil der Akten gelangten 1823 in das Provinzialarchiv in Freiburg und von dort 1840 in das Generallandesarchiv. Die restlichen Akten, die Amtsbuchserien - vor allem Protokolle und Rechnungen - und Abrechnungsschriftgut der Familie von Schönau blieben im Stiftsarchiv. Sie werden heute vom Stadtarchiv Säckingen verwaltet.
In Karlsruhe verteilte man wie bei den meisten Beständen die Spezialia des Stiftsarchivs auf den badischen Ortsaktenbestand (229), fügte aber die Generalakten der vorderösterreichischen Regierung und Kammer, die sich auf das Stift bezogen, hinzu. Unter Pertinenzgesichtspunkten gelangten auch einige Akten badischer Ministerien, Mittel- und Unterbehörden in den Stiftsbestand. Die Spezialia über den Besitz in der Schweiz bilden einen eigenen Anhang. 1990 wurden die Aufschwörungsakten des Stifts aus dem Bestand Lehen- und Adelsarchiv (72) als Nachtrag nach 97 übernommen und anläßlich der Neubearbeitung integriert (vgl. "Kirchendienste"). Das Repertorium von 1995 übernimmt in der Regel die Titelaufnahmen der Verzeichnung von 1918, korrigiert jedoch die Klassifikation, untergliedert die Großrubriken "Kirchendienste" und "Stifter und Klöster" und schlüsselt die Provenienzen auf (vgl. Bestand 16).
Vorwort: Das Kloster Säckingen entwickelte sich aus einer Gründung des irischen Mönches Fridolin, die dieser im 6.Jahrhundert im Zusammenwirken mit dem fränkischen Königshaus errichtete. Ursprünglich könnte es ein Doppelkloster, ein Männer- und Frauenkloster, gewesen sein, aber zum Zeitpunkt der ersten schriftlichen Überlieferung bestand nur noch ein Frauenkloster. Säckingen hatte aufgrund seiner Lage im Rahmen der Hauspolitik des fränkischen Königshauses eine gewisse Bedeutung, da es die Verbindung zwischen den fränkischen Gebieten und dem fränkisch gewordenen Rätien durch Alemannien hindurch sichern half. Auch in der Politik späterer Kaiserhäuser spielte das Reichskloster im Zusammenhang mit der Sicherung der Verbindung nach Italien eine Rolle. Als 1173 ein Teil der Reichsvogtei über das Kloster an die Habsburger übertragen wurde, setzte eine Entwicklung ein, die das Kloster zu einem landständischen Territorium machte. Die Äbtissin wurde zwar noch 1307 in den Reichsfürstenstand erhoben, aber dies war zuletzt nicht mehr als ein Titel, den die Äbtissin führte, während das Klostergebiet Teil des vorderösterreichischen Territoriums wurde. Die rechtsrheinischen Besitzungen des Klosters lagen im näheren Umfeld am Hochrhein. Der Schwerpunkt lag jedoch linksrheinisch im Fricktal und weitere Besitzungen fanden sich bis nach Glarus und Solothurn hin. Außerdem hatte die Äbtissin das Patronatsrecht in 29 Pfarreien. Das Ende des Stifts zeichnete sich ab, als es mit dem Frieden von Lunéville seine linksrheinischen Besitzungen an Frankreich abtreten musste, das sie dann der helvetischen Republik überließ. 1806 fiel das Stift mit seinen verbliebenen rechtsrheinischen Besitzungen an Baden. Die Stadt entstand im 10. oder 11.Jahrhundert als klösterliche Marktsiedlung auf stiftischem Grundbesitz. Den Habsburgern als Vögten des Klosters gelang es, mit dem Kloster auch die entstehende Stadt zu einem habsburgischen Landstand zu machen, wobei sie auch den niedergerichtlichen Einfluß des Klosters im Stadtbezirk immer mehr zurückdrängen konnten. Zu Beginn des 14.Jahrhunderts hatte sich bereits ein eigenständiges städtisches Gemeinwesen herausgebildet. Die erste überlieferte Bestätigung der städtischen Freiheiten durch Herzog Leopold v. Österreich stammt von 1316. Die Stadt war bis zu ihrem Anfall an Baden im Jahr 1806 eine der vier vorderösterreichischen Waldstädte. Der vorliegende Bestand ist im Laufe des 19.Jahrhunderts nach den im Generallandesarchiv damals angewandten Pertinenzprinzip gebildet worden. Es wurden aus sämtlichen Archiven der in den Jahren nach 1802 an Baden gekommenen Territorien und Institutionen hier diejenigen Akten zusammengefasst, die das Stift und seine Ämter und die Stadt Säckingen betrafen. So spiegelt sich im jetzt erstellten Provenienzverzeichnis (S.473) des Bestandes die Zusammensetzung derjenigen kirchlichen und weltlichen Territorien und Institutionen wieder, die einen Bezug zu Stift und Stadt hatten. An erster Stelle ist die Überlieferung des Stifts selbst zu nennen. Insgesamt 777 Akten (70,8 %) entstammen den Registraturen des Stifts und seiner Ämter. An zweiter Stelle folgt, wie zu erwarten, die Landesherrschaft Österreich mit den verschiedenen Herrschaften und Kollegien Vorderösterreichs. Hier sind in dem Bestand 176 Akten (16 %) überliefert. Andere weltliche Territorien (4 Akten/0,3 %) und geistliche Einrichtungen (14 Akten/1,4 %) vor 1806 sind kaum vertreten. Aus den Registraturen großherzoglich badischer Behörden stammen 59 Akten (5,3 %). Nicht geklärt werden konnte die Provenienz bei 68 Akten (6,2 %). Die zeitliche Schichtung der Überlieferung des Bestandes ergibt folgendes Bild: 33 Akten (2,4 %) enthalten Schriftgut vor 1500, 153 Akten (11,4 %) betreffen das 16.Jahrhundert, 303 Akten (22,5 %) das 17.Jahrhundert, 763 Akten (56,7 %) das 18.Jahrhundert und 94 Akten (7 %) enthalten Schriftgut, das dem 19.Jahrhundert entstammt. Der Bestand umfasst 1041 Faszikel in 16 lfd. m und hat eine Laufzeit von 12 72-1859. Er wurde von Karl Obser und anderen 1918 durch ein Zettelrepertorium erschlossen, das nach der Brauer'schen Rubrikenordnung gegliedert war. 1990 wurden dem Bestand noch 160 Akten über die Aufnahme von Stiftsdamen beigefügt, die bis dahin in Bestand 72 (Lehens- und Adelsarchiv) in dessen Abteilung "Generalia, Säckingen, Stift, Aufschwörungen" eingeliedert waren, und die dem Stiftsarchiventstammen. Die alten Findmittel wurden von Unterzeichnetem unter Verwendung des MIDOSA-Programmes überarbeitet, wobei die von Obser verwendete Gliederung weitgehend beibehalten wurde. Lediglich die Rubriken "Stifter und Klöster" und "Kirchendienste" wurden weiter untergliedert, wobei in letzterer Rubrik die 1990 hinzugenommenen Akten unter der Untergliederung "Stiftsdamen" miteingeordnet wurden. Die Aktentitel wurden, soweit erforderlich modernisiert, im Einzelfall erweitert und durch Indices erschlossen. Da im Ortsindex unter "Säckingen,Stadt" und "Säckingen,Kloster" naturgemäß besonders viele Stichworte anfielen, wurden diese noch einmal sachlich untergliedert. Die hierzu verwendeten Steuerzeichen sind im Anhang über die EDV-Konventionen zusammengestellt. Der Umfang der einzelnen Akten wurde angegeben, wobei bei Akten mit Blattzählung oder einem Umfang von bis zu etwa 10 Blatt die Blattzahl angegeben wurde, bei sonstigen Akten unter 1 cm Umfang die Bezeichnung "1 Fasz." steht, und bei Akten ab 1 cm die Zentimeterzahl in Schritten von 0,5 cm angegeben ist. 1 cm entspricht etwa 50 Blatt (bei Hadernpapier), so dass sich durch diese Angaben der ungefähre Umfang eines Aktenheftes berechnen läßt. Außerdem wurde die Provenienz (des letzten angefallenen Schriftstücks) und die Filmsignatur hinzugefügt. Abschließend sei noch auf zwei schon vorhandene bzw. noch erscheinende Findmittel hingewiesen, die Teile des vorliegenden Bestandes ausführlicher beschreiben, als es hier möglich war. Entsprechend der Besitzstruktur des Stifts Säckingen betreffen viele von dessen Akten auch die Schweiz. Diese Akten sind vor allem in Bezug auf diese schweizerischen Betreffe ausführlicher verzeichnet in "Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe Abt.II Säckingen. Bearbeitet von Cathrine Bosshart u.a. (Zürich 1986)". Im vorliegenden Findbuch wird bei den betreffenden Akten darauf verwiesen (RSQ ...). Soweit einzelne Akten den Registraturen der österreichischen und vorderösterreichischen Zentralverwaltung entstammen, werden sie in der demnächst erscheinenden zusammenstellung vorderösterreichischer Archivalien von Peter Steuer eingehender beschrieben werden. Karlsruhe, im Februar 1995 Reinhold Rupp
1041 Akten
Bestand
Rainer Brüning/Gabriele Wüst (Bearb.), Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 6, Bestände des Alten Reiches, insbesondere Generalakten (71-228), Stuttgart 2006, S.184-186
Adolf Birkenmayer, Archivalien des St. Fridolin-Stifts zu Säckingen, in: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission 23 (1901) S. 29-46.- Cathrine Bosshart u.a., Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. II Säckingen, Zürich 1986.- Hansmartin Schwarzmaier, Das Archiv des Stifts Säckingen, in: Frühe Kultur in Säckingen, hrsg. von Walter Berschin, Sigmaringen 1991, S. 153-184
Adolf Birkenmayer, Archivalien des St. Fridolin-Stifts zu Säckingen, in: Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission 23 (1901) S. 29-46.- Cathrine Bosshart u.a., Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. II Säckingen, Zürich 1986.- Hansmartin Schwarzmaier, Das Archiv des Stifts Säckingen, in: Frühe Kultur in Säckingen, hrsg. von Walter Berschin, Sigmaringen 1991, S. 153-184
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST
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