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Bergwerke (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Auslesebestände über die Landesverwaltung, Kabinett und Hofbehörden >> Wirtschaft und Finanzen
Inhalt und Bewertung
Akten des Oberbergamtes, des Bergamtes Alpirsbach, der Rentkammer und des Oberrats über Verwaltung und Betrieb württembergischer Bergwerke. Kern des Bestands ist das Membrum "Bergwerkssachen" (17. Jh.).
1. Zur Geschichte der Bergverwaltung: Die erste sicher bezeugte gesetzliche Regelung des Bergbaues in Württemberg stammt aus dem Jahr 1536. In dem von Herzog Ulrich erlassenen Bergprivileg für den Silberbergbau in den Ämtern Dornstetten und Bulach (gedr. Wb. Jb. 1910 S. 343-345) wird auch ein Berghauptmann und ein Bergmeister erwähnt, ohne dass aber die Funktionen dieser Beamten angegeben werden. Auch die folgenden Bergfreiheiten vom 6.Juni 1558 (Bü. 74) und 1.Juli 1597 (Bü. 5, gedr. bei Reyscher Bd. 16,1 S. 114-120) sowie die 1571 einsetzenden Vorarbeiten für eine württembergische Bergordnung lassen die Aufgaben der Bergamtleute noch nicht erkennen. Erst die endgültige Fassung der Bergordnung vom 5.Juli 1598 (gedr. bei Reyscher Bd. 16,1 S. 114-185) handelt in Teil 1 über die Bergamtleute. Demnach gab es: 1. einen Berghauptmann, 2. einen Bergmeister, 3. zwei Geschworene, 4. einen Zehnter, 5. einen Gegenschreiber, 6. einen Bergschreiber, 7. einen Hüttenreiter 8. einen Hüttenschreiber, 9. einen Silberbrenner, 10. einen Probierer oder Guardian, 11. einen Marktscheider, 12. einen Fronboten. Die "Gewerke", meist in Vereinigungen (Gewerkschaften) zusammengeschlossen, betrieben den Bergbau unter Aufsicht der genannten herzoglichen Amtleute. Sie bestellten und besoldeten Schichtmister und Steiger. Der Gewinn oder die nötigen Zuschüsse wurden entsprechend der Kapitaleinlage (der Anzahl der Kuxen) auf die Gewerke verteilt. Akten betr. die Gewerke (meist die Eintreibung von Zubußen betreffend) liegen nur vor, wenn sie sich dabei um den Herzog, Angehörige der herzoglichen Familie und Staatsdiener handelt oder um die staatliche Aufsicht über die Gewerkschaften. Die Stellen der Amtleute scheinen nicht immer alle besetzt gewesen zu sein; ein Teil von ihnen ist auch eher dem technischen Betrieb der Bergwerke als der Bergverwaltung zuzuzählen. Der Berghauptmann empfing seine Anordnungen von der herzoglichen Kanzlei. Er selbst berichtete an die Räte oder unmittelbar an den Herzog. Der Bergmeister war ihm unterstellt. Innerhalb der herzoglichen Kanzlei wurden die zentralen Bergangelegenheiten in älterer Zeit zum größten Teil von der herzoglichen Rentkammer wahrgenommen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts setzte eine Umorganisation der Bergverwaltung ein. Im Jahr 1709 wurde in Stuttgart ein Teil der Bergwerkssachen der neugeschaffenen Kommerziendeputation zugewiesen. (Reskript vom 13.9.1709, gedr. bei Reyscher Bd. 13, S. 870-872). Diese Teilung der Zuständigkeit bewährte sich aber nicht, und bereits 1711 wurde eine besondere Bergwerksdeputation der Rentkammer geschaffen, die die Befugnisse der Kommerziendeputation und der Rentkammer in Bergsachen aus sich vereinigte (vgl. Bü. 131). Am 28.11.1722 wurde durch herzogliches Reskript ein Oberbergamt eingesetzt (vgl. A 238, Oberrat, Generalreskripte und Verordnungen, Bd. 22). Das Oberbergamt war dem Herzog unmittelbar unterstellt. Bei seiner ersten Sitzung am 6.1.1723 waren anwesend: Geheimer Rat und Kammerpräsident Freiherr von Schütz zu Isengarten als Direktor oder Berghauptmann, Regierungsrat von Pfau, Rentkammerrat Moyses von Kyrberg als Assessor. Weiter gehörte dem Oberbergamt der ältere von Kliemberg als zweiter Assessor an. Doch dauerte es noch einige Zeit, bis die neue Behörde ihren endgültigen Platz in der Landesverwaltung fand, besonders, da die Rentkammer wegen der oft nötigen Zusschüsse ein Inspektionsrecht über die Gruben anstrebte, worüber es schon 1727 zu Streitigkeiten kam. Bereits 1729 tauchten daher Pläne zur neuerlichen Unterstellung der Eisen- und Hüttenwerke unter die Rentkammer auf (vgl. Bü. 168), und noch das Adressbuch von 1736 vermerkt: das Bergamt ist bis dato noch nicht reguliert. Im gleichen Jahr sprachen jedoch die Akten von einer Neueinsetzung des Oberbergamts. Damit festigte sich die Position dieser Behörde. Pläne zur Revision der Bergordnung, die vermutlich auch eine Umorganisation der Bergbehörden nach sich gezogen hätte, verliefen 1737-1755 im Sande. Das Oberbergamt bestand bis 1803 und wurde nach dem Anfall Neuwürttembergs durch je eine Oberberg- und Salinendepartement für die alten und neuen Kurlande abgelöst. Die Bergordnung von 1598 und die in ihr aufgenommene Bergfreiheit von 1597 traten erst durch das Berggesetz für das Königreich Württemberg vom 7. Oktober 1874 außer Kraft (vgl. Reg.Bl. 1874 S. 309). Zu Beginn des 18. Jahrhunderts taucht auch erstmals ein Interims-Bergamt (1710, vgl. Bü. 255) und später ein Bergamt in Alpirsbach (1724, vgl. Bü. 39) in den Akten auf. Das Bergamt Alpirsbach blieb immer eine Art Außenstelle des Oberbergamtes. In den Staatskalendern sind seine Bediensteten unter dem Oberbergamt verzeichnet mit dem Zusatz "zu Alpirsbach domizilierend". Das Bergamt Alpirsbach bestand noch 1820. Von dem zeitweise bestehenden Bergamt Christophstal sind Akten aus der Zeit vor 1803 nicht an das Staatsarchiv gelangt.
2. Zur Geschichte des Aktenbestandes: Der vorliegende Bestand umfasst nur einen bruchstückhaften Rest der altwürttembergischen Bergwerksakten, deren Masse verloren ist. Den Grundstock bildet das 1739 im Herzoglichen Archiv zusammengestellte "Membrum" Bergwerkssachen. An diesen Elite- und Mischbestand wurden im Archiv später weitere Bergwerksakten verschiedener Provenienz angeschlossen (vgl. altes Rep. H 56). Ein Teil davon (10 Bü.) war aus dem Bestand Oberrat Spezialia (heute A 213) entnommen worden. Von dem handschriftlichen Repertorium H 56 wurde im zweiten Weltkrieg eine maschinenschriftliche Abschrift hergestellt. Bei der Neuordnung der Bergwerksakten 1959 wurden mit dem Bestand H 56 im Staatsarchiv Ludwigsburg lagernde, bisher unverzeichnete Akten, die z.T. aus einer Ablieferung der Bauabteilung des Finanzministeriums stammten, und vom Münzamt an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangte Bergwerksakten vereinigt. Ein Teil der vom Münzamt übergebenen Akten ist bei dem Luftangriff vom 12.9.1944 im Stuttgarter Depot Ulrichstraße 3 verbrannt. Die im vorliegenden Repertorium aufgeführten Akten entstammen mithin verschiedenen Provenienzen. Vor allem handelt es sich um Akten des Oberbergamtes, des Bergamtes Alpirsbach (im Anhang verzeichnet), der Rentkammer und des Oberrats. Daneben finden sich auch Handakten einzelner Beamter, z.B. des Geheimen Rats Friedrich Maximilian von Schütz, des Rentkammerprokurators Wucherer, des Bergmeisters Moyses von Kyrberg und anderer. In einem Fall (Bü. 206) wurden Fotokopien von Schriftstücken in Privatbesitz in den Bestand aufgenommen. Weitere Akten betr. die Bergwerke im Herzogtum Württemberg enthalten die Bestände A 202 (Geheimer Rat), A 213 (Oberrat, Spezialia) und A 248 (Rentkammer). Bergrechnungen finden sich im Bestand A 302 (Altwürttembergische weltliche Rechnungen). Die Akten einzelner Faktoreien verwahrt das Staatsarchiv Ludwigsburg. Es liegen bisher Akten von Christophstal (Bestand A 566) und Königsbronn (Bestand A 567) vor. Bergakten lokaler Provenienz finden sich ferner bei verschiedenen Oberämtern. Die Überlieferung der mehrfach umbenannten zentralen württembergischen Bergbehörden in der Übergangszeit von 1803-1817 ist im Ludwigsburger Bestand D 40a zusammengefasst. Den Anschluss daran bildet der Bestand E 244 (Bergrat) im Staatsarchiv Ludwigsburg. 1970 wurden vom StAL verschiedene Büschel aus dem Bestand E 169b (Bergamt Stuttgart) abgegeben und in diesen Bestand eingeordnet. Ein Verzeichnis dieser Akten wird im Kanzleifaszikel H I 11 (Tgb.Nr. 6255/70) aufbewahrt.
3. Zur Verzeichnung des Bestands bzw. zur Einrichtung des Repertoriums: Das Repertorium konnte nur nach Sachgesichtspunkten ohne Berücksichtigung der Provenienz gegliedert werden. Die nur teilweise erhaltenen alten Signaturen, die verschiedenen Registraturschemata angehörten und vielfach Lokaturen waren (also vom Platz in den Schränken und Regalen abhängig, was auch zu einer getrennten Aufbewahrung der gebundenen Stücke geführt hatte), reichten nicht aus, um die alte Ordnung wiederherzustellen. Soweit die Akten in Büscheln lagen, wurde ihre Zusammensetzung nicht geändert, sodass z.T., besonders im 16.Jh., zeitlich einander überschneidende Büschel mit ähnlichen Titeln beibehalten sind. Innerhalb der Büschel liegen die Akten chronologisch; nur in Einzelfällen wurden, um die alte Ordnung nach Quadrangeln aufrechtzuerhalten, geringe Abweichungen von der chronologischen Reihenfolge in Kauf genommen. Die Provenienz ist - soweit feststellbar - in der rechten Spalte des Repertoriums vermerkt. Die in dem alten handschriftlichen Repertorium H 56 ursprünglich verzeichneten Akten wurden als Einheit betrachtet und als einstiges "Membrum" geschlossen in den vorliegenden Bestand übernommen, auch wenn es sich nachweislich um Akten verschiedener Behörden handelte. Anderen Beständen zugewiesen wurden lediglich folgende Archivalien: 1) alle Rechnungen vor 1803 dem Bestand A 302 (Altwürttembergische Rechnungen) 2) 2 Büschel Akten ulmischer Provenienz vor 1803 betr. Steinkohlen und Erzvorkommen im Amt Geislingen und die Heilquelle bei Süßen dem Bestand B 214b 3) von den nach 1803 entstandenen Akten: a) Gesetze und Verordnungen dem Bestand E 133 (Neuere Verfassung und Verwaltung) b) Ein Schriftstück von 1810 (Fotokopie) dem Bestand D 40a (Berg-, Salinen- und Münzsachen) c) Andere Bergwerksakten dem Bestand E 244 (Bergrat) 4) ein erst im 20. Jh. zu dem Bestand gekommener Büschel der Provenienz Oberrat dem Bestand A 213 (Oberrat, Spezialia) 5) einige den unverzeichneten Akten des Staatsarchivs Ludwigsburg beigemengte Schriftstücke anderer Betreffe den entsprechenden Beständen. Die im Hauptteil aufgenommenen Akten entstammen alle der Zeit vor 1803, lediglich Büschel 185 enthält Nachakten des Oberberg- und Salinendepartements von 1804. Die Akten des Anhangs (Bergamt Alpirsbach) reichen bis 1819. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Der Bestand umfasst nunmehr 272 Büschel (darunter einige zusätzliche a - Nrn.) in 3,5 Regalmetern. Ludwigsburg, Dezember 1959 G. Kaller Die Retrokonversion des Findbuchs bzw. die Umformung der maschinenschriftlichen Vorlage für die internetgerechte Präsentation dieses Bestands des Hauptstaatsarchivs Stuttgart sowie die Überarbeitung der Indexangaben wurde von Herrn Christian Artes unter Anleitung von Dr. Franz Moegle-Hofacker im März 2008 abgeschlossen.
Literatur: Die altwürttembergische Bergverwaltung ist in der Literatur bisher nur kurz und am Rande behandelt worden. Die vorstehende Übersicht beruht auf Nachrichten aus den Akten und auf folgenden Arbeiten: Alfred Dehlinger: Württembergs Staatswesen 2. Bd. 1953 § 350 Friedrich Wintterlin: Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg.1. Bd. 1904 S. 82 Mathilde Schnürlem: Geschichte des württembergischen Kupfer- und Silberbergbaus,Tübinger staatswissenschaftliche Abhandlungen, Neue Folge Heft 23, 1921 Manfred Braunhäuser:Altwürttembergs Bergbau im Alpirsbacher Klosteramt, Wjb.1910, S. 341 ff Eugen Reiner: Schwäbische Eisenerze, Jahrbücher für Statistik und Landeskunde von Baden-Württemberg, 2. Jg. 1956 S. 107 ff
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.