"Frater" Peter, Abt, und der Konvent des Zisterzienserklosters Eberbach bekunden, dass die Begine Bertrad ("Begtradis") zum Bornstabe, Tochter des Mainzer Bürger Heinrich, zwei Häuser, das eine zum Bornstabe, das andere daranstoßend, beide zu Mainz, für den Fall ihres Todes dem Kloster vermacht hat. Der Zins aus diesen Häusern - 4 Mark 8 Schillinge Kölner Pfennige soll folgendermaßen verwendet werden: Zur Besserung der Konventskost an Michaeli oder dieser Festoktav 8 Schillinge für Weizensemmeln ("semmellae triticeae"), 1 Mark für guten Wein, 30 Schillinge für Fische; mit den übrigen 6 Schillinge wird der Kustos eine Lampe vor dem St. Nikolausaltar im Kloster, die bisher nur nachts brannte, Tag und Nacht unterhalten. Entspricht das Kloster diesen Bedingungen nicht, fällt der Zins Mariengreden zu. S.: Kloster. "Actum et d.1308 in festo beatorum Fabiani et Sebastiani martyrum".

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