Veit Gießmayer zum Hoff (=Hofs) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm und seinem jüngsten Sohn bzw., wenn er keinen hat, der jüngsten Tochter das Gut zum Hoff verliehen hat, das vorher Hans Öchslin innehatte. Die Beliehenen entrichten jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 1 Malter Hafer und 1 lb d, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 10 Eier.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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