Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Güter, Äcker, Wiesen und Büsche mit Zugehör in der Groß- und Klein-Ingersheimer Mark, die er von den Grafen von Württemberg durch Tausch erhalten hat, an nachgenannte Personen zu Erbe gegen Gülten, unter summarisch näher genannten Bedingungen: die Abgaben erfolgen 8 Tage vor oder nach St. Martin [= 11.11.], woran nichts hindern soll; die Abgaben an die Pfalzgrafen haben Vorrang vor anderen Gülten und Schulden und sind zu Ingersheim oder eine Wegmeile entfernt zu entrichten; die Beständer sind zur Instandhaltung und Düngung verpflichtet; die Güter dürfen nicht geteilt oder beschwert werden; bei Zuwiderhandlungen fallen die Güter an die Pfalzgrafen. Die Verschreibung soll in der Kirche oder einem anderen Behältnis aufbewahrt werden und allen Beteiligten bei Bedarf zur Verfügung stehen. Es folgt eine Auflistung der Güter mit Größe und Lage, Anrainern, angrenzenden Baulichkeiten und Bächen, der Beständer und jeweiligen Abgaben. Die Einteilung erfolgt dabei zunächst in zwei Großzelgen (Burgheimer und Besigheimer Zelge), wobei innerhalb der einzelnen Angaben noch einmal zwischen Zelgen verschiedener Getreidesorten differenziert wird. Hinzu kommen Sonderbestimmungen für das Finkenhöflein und den Hartungshof mit ihren Beständern und deren jeweiligen Anteilen, die sich über beide Zelgen und auch die Gröninger Zelge erstrecken. Als Beständer werden über die Großzelgen hinweg genannt, wobei zahlreiche mehrfach vorkommen: Hans Altbüßer der Junge, Bärbel Bayerin, Lukas Bender, Matheis Bender, Peter Bußmann, Konrad Eupersbaum, Andreas (Endris) Frank, Michael Freihart, Jörg Finck, Hans Kallenberg, Kunz Kaufmann, Heinz Klym, Melin Lautenschläger (Lutenschleher), der junge Nyfer, Heinrich Reutlin, Simon Schmid, Aberlin Schmotz, Rosen Schneider, Seitz Schumacher, Hans Snigerlin.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Güter, Äcker, Wiesen und Büsche mit Zugehör in der Groß- und Klein-Ingersheimer Mark, die er von den Grafen von Württemberg durch Tausch erhalten hat, an nachgenannte Personen zu Erbe gegen Gülten, unter summarisch näher genannten Bedingungen: die Abgaben erfolgen 8 Tage vor oder nach St. Martin [= 11.11.], woran nichts hindern soll; die Abgaben an die Pfalzgrafen haben Vorrang vor anderen Gülten und Schulden und sind zu Ingersheim oder eine Wegmeile entfernt zu entrichten; die Beständer sind zur Instandhaltung und Düngung verpflichtet; die Güter dürfen nicht geteilt oder beschwert werden; bei Zuwiderhandlungen fallen die Güter an die Pfalzgrafen. Die Verschreibung soll in der Kirche oder einem anderen Behältnis aufbewahrt werden und allen Beteiligten bei Bedarf zur Verfügung stehen. Es folgt eine Auflistung der Güter mit Größe und Lage, Anrainern, angrenzenden Baulichkeiten und Bächen, der Beständer und jeweiligen Abgaben. Die Einteilung erfolgt dabei zunächst in zwei Großzelgen (Burgheimer und Besigheimer Zelge), wobei innerhalb der einzelnen Angaben noch einmal zwischen Zelgen verschiedener Getreidesorten differenziert wird. Hinzu kommen Sonderbestimmungen für das Finkenhöflein und den Hartungshof mit ihren Beständern und deren jeweiligen Anteilen, die sich über beide Zelgen und auch die Gröninger Zelge erstrecken. Als Beständer werden über die Großzelgen hinweg genannt, wobei zahlreiche mehrfach vorkommen: Hans Altbüßer der Junge, Bärbel Bayerin, Lukas Bender, Matheis Bender, Peter Bußmann, Konrad Eupersbaum, Andreas (Endris) Frank, Michael Freihart, Jörg Finck, Hans Kallenberg, Kunz Kaufmann, Heinz Klym, Melin Lautenschläger (Lutenschleher), der junge Nyfer, Heinrich Reutlin, Simon Schmid, Aberlin Schmotz, Rosen Schneider, Seitz Schumacher, Hans Snigerlin.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 23
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1485 Januar 29 (uff samßtag nach conversionis Pauli)
fol. 25v-29r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Ohne Siegelankündigung. Nur die Namen von Beständern bzw. Inhabern wurden aufgenommen, nicht die von anderweitigen Anrainern. Vgl. die tagesgleiche und inhaltsähnliche Urkunde GLAK 67 Nr. 820, fol. 7v-15v (Nr. 12).
Altbußer, Hans d. J.; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Bayerin, Bärbel; Pächterin zu Ingersheim, erw. 1485
Bender, Lukas; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Bender, Matheis; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Bußmann, Peter; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Eupersbaum, Konrad, d. A.; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Eupersbaum, Konrad, d. J.; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Finck, Jörg; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Frank, Andreas; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Freihart, Michael; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Kallenberg, Hans; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Kaufmann, Kunz; Pächter in Kleiningersheim, erw. 1485
Klym, Heinz; Pächter zu Kleiningersheim, erw. 1485, 1486
Lautenschläger, Melin; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Nyfer, d. J.; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Reutlin, Heinrich; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Schmidt, Simon; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Schmotz, Aberlin; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Schneider, Rosen; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Schumacher, Seitz; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Snigerlin, Hans; Pächter zu Ingersheim, erw. 1485
Großingersheim : Ingersheim LB
Kleiningersheim : Ingersheim LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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