Verordnung der Regierung zu Mgh über die Aufhebung bestimmter Rechtswohltaten, insbesondere der exceptiones dotis, des senatus consultum Velleianum und der Authentica Si qua mulier, bei jenen Frauen, die selbst einen Laden betreiben oder die Kenntnis von den Schulden ihrer Männer hatten, 1767 Juli 1 [Abschrift]; Weisungen an die Hofaudienz über das Inkrafttreten dieser Verordnung und deren Gültigkeit für Zinsverpflichtungen, 1769 Juni 7 und 6 [Auszüge aus dem Hofratsprotokoll].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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