Verkauf einer Wiese bei Ulmes an den Cappeler Küster durch Hermann Köhler von Neuenhain
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 18, 444
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1387 Mai 13
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1380-1389
1387 Mai 13
Ausf. Perg. - RundSg. werner Krengels (stark besch.) anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.295 Nr.7
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1387, feria secunda proxima post dominicam Vocem Iocunditatis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Köhler von Neuenhain (Koler von dem Nuwinhain) bekundet für sich, seine Ehefrau und Erben, daß er dem Cappeler Küster Albert von Trugelnrode (Trogelnrade) und dessen Nachfolgern seine bei Ulmes (Olmsze) gelegene Wiese für bezahlte 3 lb.d. Hessischer W. verkauft hat (daz wir ... han yngesast vnd ynseczin mit allin eren, rechte vnd nuccze). Die Wiese liegt bei einer Wiese, die Albert von Tile Olshaupt (von Tylen Oylshaubts wen) innehat. Falls dem Küster von seiten des Verkäufers oder des Gutes, zu dem die Wiese gehört hatte, Forderungen (ansprache) entstünden, so will Hermann den Schaden ersetzen (abethun) und räumt Albert das Pfändungsrecht an seinen Gütern ein. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme zu Walpurgis oder acht Tage davor möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn wesze czu Olbisze steit iii phunt geldes redemptiue custodie Cappellensis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner Krengel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.282
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.292
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Köhler von Neuenhain (Koler von dem Nuwinhain) bekundet für sich, seine Ehefrau und Erben, daß er dem Cappeler Küster Albert von Trugelnrode (Trogelnrade) und dessen Nachfolgern seine bei Ulmes (Olmsze) gelegene Wiese für bezahlte 3 lb.d. Hessischer W. verkauft hat (daz wir ... han yngesast vnd ynseczin mit allin eren, rechte vnd nuccze). Die Wiese liegt bei einer Wiese, die Albert von Tile Olshaupt (von Tylen Oylshaubts wen) innehat. Falls dem Küster von seiten des Verkäufers oder des Gutes, zu dem die Wiese gehört hatte, Forderungen (ansprache) entstünden, so will Hermann den Schaden ersetzen (abethun) und räumt Albert das Pfändungsrecht an seinen Gütern ein. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme zu Walpurgis oder acht Tage davor möglich.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Eyn wesze czu Olbisze steit iii phunt geldes redemptiue custodie Cappellensis
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: Werner Krengel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.282
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.292
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-06-10T09:13:38+0200