(1) S 3009 (2)~Kläger: Johann Friedrich Schenck, Weinhändler, Detmold, (3)~Beklagter: Lipp. Kanzlei zu Detmold (Direktor und Räte) (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Simon Heinrich Gondela 1738 ( Subst.: Dr. Georg Samuel Scheffer (5)~Prozessart: Mandati de non trahendo et in effectu denegando, sed administrando justitiam, exequendoque propria judicata dudum in rem judicata prolapsa cum omni damno, interesse et expensis sine clausula Streitgegenstand: Die Klage ist auf Ausführung eines längst rechtskräftigen Urteils zugunsten des Klägers und gegen seinen Schwiegervater, Burgvogt Koch, gerichtet, von dem er (Teile des ?) Brautschatzes seiner Frau und weitere ihr zustehende Posten, darunter ein Patengeschenk, eingeklagt hatte. Das Urteil war offenbar mit Rat der Leipziger Juristenfakultät ergangen. Der Kläger bemängelt, daß trotz dieses rechtskräftigen Urteils, gegen das offenbar eine RKG-Appellation eingeleitet, aber dann nicht betrieben worden war, und obwohl bereits mehrere Güteversuche keinen Erfolg gebracht hätten, die Kanzlei ihn angesichts seiner Anträge auf Ausführung des Urteils mit Verweisen auf baldige Entscheidungen oder die Ansetzung weiterer Güteversuche hinhalte. 18. März 1738 Rufen gegen die nicht erschienenen Beklagten. Dem Antrag des Prokuratoren des Klägers auf ein geschärftes Mandat folgen im Protokoll abschließend Completum- und Expeditum-Vermerke vom 15. und 24. April 1738. (6)~Instanzen: RKG 1738 (1736 - 1738) (8)~Beschreibung: 24 Bl., lose; Q 1 - 4.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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