Inquisition wider Wilhelm Deckhers Hausfrau
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7739
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
wahrscheinlich 1594 Februar (ohne Datum)
Regest: Michel Kress sagt aus, ungefähr vor einem Jahr habe die Hotzenschellerin ihm eine Tasche in sein Haus gebracht. Er solle ihr einen Riemen einziehen. Sie habe heftig geflucht, ihr Vetter, der Vogelwaid, sei ihr zu bald verstorben, wollte er sonst den Herrn besser machen.
Waldburga Rakher (?) genannt Kolburg sagt, sie sei einmal im Haus des Michel Kress gewesen. Die Hotzenschellerin sei hineingekommen, habe eine Tasche gebracht. Kress solle einen Riemen dareinziehen. Sie sagte, sie wolle noch erleben, daß alle diejenigen verbrannt werden sollen, wenn ihr Vetter Vogelwaid noch lebte. Sie wollte denjenigen die Sache wohl machen, die sie dahin bringen.
Margretha, das Weib des Hans Müelich, sagt aus wie die vorige Zeugin. Doch die Hotzenschellerin habe gesagt, sie wolle ihre Nachbarn dem Teufel zum guten Jahr (= Neujahr) schenken.
Catharina, Hausfrau des Michel Kress, sagt, die Hotzenschellerin sei in ihr Haus gekommen, habe ihrem Hauswirt eine Tasche gebracht. Sie sei aus- und eingegangen mit allen (oben) vermerkten Reden, habe aber übel geschworen (= geflucht).
Agnes, Witib des Hans Resch selig, sagt, die Hotzenschellerin sei in ihrem Haus gewesen, sie, die Resch, sei damals nicht daheimngewesen. Aber sie (die Hotzenschellerin) habe zu ihrer Hausfrau gesagt: "Gelt, ich bin gerochen (= gerächt) worden." Die Reden seien gleich nach der Brunst geschehen.
Agnes, Tochter des Hans Schilling, sagt, nach der Brunst sei die Hotzenschellerin in ihr Haus gekommen und habe gesagt, was man Gutes von der Brunst sage: "Gelt, ich bin gerochen worden. Alle die, die mich auf den Schragen (= Gestell für die Totenbahre?) brachten, sind verbrannt worden, und gleich hernach aufgehört (= hat es aufgehört?).
Jacob Hürtter sagt, als die Brunst gewesen, sei er in des Doctors +) Haus geloffen und habe geholfen herauszutragen und dann im Bach Wasser hinaufzutragen. Die Hotzenschellerin sei zu ihm gekommen, als es eben am heftigsten brannte, und habe gesagt: "Gelt, ich bin gerochen worden. Des Doctors und des Zunftmeisters Haus brennt." Er, der Zeuge, habe darauf gesagt: "Du beschissene Blotter (= Blater = böses Weib, als Schimpfwort), wie darfst den Frommen (= Rechtschaffenen) also tun!"
Rebecca, Magd der Salome Weiß, sagt, in der Brunst habe man ihr einen Schmalzhafen, 1/2 Laib Brot und Erbsen in ihres Herrn Haus gebracht mit Vermelden, es gehöre dem Weib des Wilhelm Weiß. Nachher sei eine Gerberin gekommen und habe es holen wollen. Sie habe es nicht herausgeben wollen. Darauf sei des Wilhelm Weib gekommen und habe es ihr zugestellt.
Hans Mutschler sagt, am Samstag abends, ehe das Feuer am Montag ausbrach, sei das Weib des Wilhelm Weiß in seine Bestandsbehausung (= Mietwohnung) gekommen, als er eben den Laden schließen wollte.
Waldburga Rakher (?) genannt Kolburg sagt, sie sei einmal im Haus des Michel Kress gewesen. Die Hotzenschellerin sei hineingekommen, habe eine Tasche gebracht. Kress solle einen Riemen dareinziehen. Sie sagte, sie wolle noch erleben, daß alle diejenigen verbrannt werden sollen, wenn ihr Vetter Vogelwaid noch lebte. Sie wollte denjenigen die Sache wohl machen, die sie dahin bringen.
Margretha, das Weib des Hans Müelich, sagt aus wie die vorige Zeugin. Doch die Hotzenschellerin habe gesagt, sie wolle ihre Nachbarn dem Teufel zum guten Jahr (= Neujahr) schenken.
Catharina, Hausfrau des Michel Kress, sagt, die Hotzenschellerin sei in ihr Haus gekommen, habe ihrem Hauswirt eine Tasche gebracht. Sie sei aus- und eingegangen mit allen (oben) vermerkten Reden, habe aber übel geschworen (= geflucht).
Agnes, Witib des Hans Resch selig, sagt, die Hotzenschellerin sei in ihrem Haus gewesen, sie, die Resch, sei damals nicht daheimngewesen. Aber sie (die Hotzenschellerin) habe zu ihrer Hausfrau gesagt: "Gelt, ich bin gerochen (= gerächt) worden." Die Reden seien gleich nach der Brunst geschehen.
Agnes, Tochter des Hans Schilling, sagt, nach der Brunst sei die Hotzenschellerin in ihr Haus gekommen und habe gesagt, was man Gutes von der Brunst sage: "Gelt, ich bin gerochen worden. Alle die, die mich auf den Schragen (= Gestell für die Totenbahre?) brachten, sind verbrannt worden, und gleich hernach aufgehört (= hat es aufgehört?).
Jacob Hürtter sagt, als die Brunst gewesen, sei er in des Doctors +) Haus geloffen und habe geholfen herauszutragen und dann im Bach Wasser hinaufzutragen. Die Hotzenschellerin sei zu ihm gekommen, als es eben am heftigsten brannte, und habe gesagt: "Gelt, ich bin gerochen worden. Des Doctors und des Zunftmeisters Haus brennt." Er, der Zeuge, habe darauf gesagt: "Du beschissene Blotter (= Blater = böses Weib, als Schimpfwort), wie darfst den Frommen (= Rechtschaffenen) also tun!"
Rebecca, Magd der Salome Weiß, sagt, in der Brunst habe man ihr einen Schmalzhafen, 1/2 Laib Brot und Erbsen in ihres Herrn Haus gebracht mit Vermelden, es gehöre dem Weib des Wilhelm Weiß. Nachher sei eine Gerberin gekommen und habe es holen wollen. Sie habe es nicht herausgeben wollen. Darauf sei des Wilhelm Weib gekommen und habe es ihr zugestellt.
Hans Mutschler sagt, am Samstag abends, ehe das Feuer am Montag ausbrach, sei das Weib des Wilhelm Weiß in seine Bestandsbehausung (= Mietwohnung) gekommen, als er eben den Laden schließen wollte.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Bemerkungen: +) vgl. Gayler, Denkwürdigkeiten II S. 6
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ