Jute Mertin (Märtinin), Meisterin, und die Klausnerinnen zu Neunkirchen (Nuwenkirchen) bei Mergentheim (Mergenthain) im Bistum Würzburg (Wyrtzpurg) beurkunden, daß sie von Bruder Philipp von Bickenbach (Byckenbach), Komtur (comendur), und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Mergentheim (Mergenthain) das Haus und die Hofreite mit dem Garten am Graben gelegen, das vormals ein Leibgedingte der Agnes von Hertenstein vom Deutschen Orden war, um 150 Pfund Heller gekauft haben, wobei zusätzlich eine jährliche Zinszhalung festgelegt wurde, daß das Haus nicht als ständiger Wohnsitz, sondern lediglich als Zufluchtstätte in Kriegszeiten dienen soll; des weiteren begeben sich die A. unter Schutz und Schirm des Deutschen Ordens.