Heidenreich von Plettenberg (-bracht), Herrn Johanns Sohn, verpfändet dem Heidenreich Meynershagen und dessen Frau Aleke die Hälfte seiner bei Schönholthausen (Holthusen) gelegenen Wiese für 12 schwere rheinische Gulden. Er besitzt das Recht, die Wiese jährlich zum 22. Februar (sunte Peters dagh ex cathedram) durch Zahlung von 12 Gulden einzulösen. Die Pfandnehmer sind berechtigt, die Wiese bei Bedarf einem dritten zu verpfänden, ohne das Auslösungsrecht des Pfandgebers zu berühren. Siegelankündigung: Heidenreich von Plettenberg. (in die sanctorum kiliani et sociorum eius).