A: Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Neumarkt. S: A. E: Heinrich Hackenschmid, Pfarrer zu Berg, einerseits und Michael Plaicher, Bürger zu Neumarkt, andererseits. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen um den Zehnt aus folgenden Gärten zu Berg (Lkr. Neumarkt): aus dem Garten hinter des Lincken Haus (3 Beet); aus des jungen Beheims Garten beim Kolhart (4 Beet); aus vier weiteren Beeten des jungen Beheims; aus vier Beeten des jungen Beheim gegen Meilenhofen (Lkr. Neumarkt) hinaus; aus des Pasners Garten (3 Beet); aus des jungen Konz Pecken Garten bei dem Kolhert (4 Beet); aus zwei Beeten des jungen Konz Pecken, die von den Herren von Stauf (zu Ehrenfels) zu Lehen rühren; aus zwei Betten des jungen Konz Pecken gegen Meilenhofen (hinaus), die auch von den Herren von Stauf zu Lehen rühren; aus des jungen Konz Wunderleins Garten (8 Beet); aus des Fritz Rotten Garten hinter seinem Stadel (8 Beet); aus dem Garten des Konz Beheim hinter dem Schmied (3 Beet); aus dem Garten des Konz Beheim hinter dem Konz Wunderleins (5 Beet); aus der Mühle des alten Konz Mulner; aus dem Garten des Niklas Wunderlein (3 Beet); aus allem Gut des Leonhard Hagk, ausgenommen Hühner und Käse, die dem Plaicher zustehen; aus dem Garten des Fuchs (1 Beet); aus dem Garten des Konz Hirschmann (2 Beet); aus dem Garten des Ubelman Waydhawsen und aus des Vestners Garten. Aus den genannten Gärten beansprucht Michael Plaicher den dritten Teil des Zehnts, was ihm der Pfarrer nicht zugesteht. Der Spruch der Räte von A lautet: Der Pfarrer habe genügend bewiesen, dass er in Besitz, Gebrauch und Herkommen des Zehnts sei, weshalb er billig dabei bleiben soll.

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Staatsarchiv Amberg
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