Conrat, Truchseß von Bomersfelden, Landrichter zu Nürnberg, beurkundet, dass Erasmus von Wilhelmstorf vor dem Landgericht alle Güter und Rechte, die Johann, Herr zu Hohenlohe zu Lainbach, gehabt habe, nämlich den Zoll daselbst und andere Güter und Rechte daselbst, zu Recht erlangt hat. Diese Rechte seien ihm vor dem Reichshofgericht bestätigt worden. Erasmus von Wilhelmstorf bittet um Urteil, ob er diese Bestätigungsbriefe wohl geben könne, wem er wolle. Nach bejahendem Urteil gibt er die genannten Rechte auf an Heinz Fuchs, Amtmann zu Speckfeld, als Bevollmächtigten der Grafen Linhard und Wilhelm zu Kastel und an Cuntz von Abenberg, als Bevollmächtigten des Schenken Conrad zu Limpurg.