Eberhard von Gleina (Gline), seine Ehefrau Kunigunde (Kunne), seine Söhne Otto und Heinrich sowie seine Schwäger Heinrich und Gottfried (Gothike) gen. von Leißling (Liznick) verkaufen dem Stolmeister (Stolemeystere) Konrad [des Augustiner-Chorherrenstifts] von Bibra (Bibera) und dem Pfarrer zu Kirchscheidungen (Kircschidingen), Friedrich von Hemleben (Hemmeleybin), wiederkäuflich einen jährlichen Zins von einer Mark in landesüblicher Währung, wobei eine Mark 64 schmale Groschen, ein Groschen 6½ Erfurter Pfennige gelten soll. Diesen Zins haben Nikolaus Eldiste und seine Frau sowie Friedrich Voyst und seine Mutter Elisabeth von zwei Höfen in Golzen (Goluz) zu entrichten. Er ist auf Kosten der Aussteller zu Michaelis nach Bibra zu bringen. Wenn wegen Brand, Raub oder anderen Ursachen die Höfe den Zins nicht zahlen können, verpflichten sich die Aussteller die Mark von ihrem Vorwerk in Laucha (Louche) zu entrichten. Nach dem Tod der beiden Käufer dürfen der Dechant und der Stolmeister [des Chorherrenstifts] Bibra den Zins weiterverleihen. Die Verkäufer haben das Recht, den Zins für elf Schock schmaler Groschen wieder einzulösen, jedoch nur, wenn sie dies vor Weihnachten tun. - Siegel Eberhards von Gleina (Mitbesiegelung für alle anderen Aussteller), seines Vetters Dietrich Merreyg von Gleina, gesessen zu Gleina und Klaus von Gleina, gesessen zu Laucha, angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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