Hans Hoffman aus Willsbach [Kr. Heilbronn], wegen Pflichtvergessenheit, Eidbruchs, Teilnahme am jüngst vergangenen Bauernaufruhr und sonstigen ungebührlichen Verhaltens landflüchtig gewesen und seiner Hab und Güter, die dem Sohne des erschlagenen Ludwig Helffrich Grafen zu Helfenstein als Schadenersatz verfielen, verlustig gegangen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten auf künftiges Wohlverhalten begnadigt, wiederum als Untertan angenommen und zu Weib und Kindern nach Hause gelassen, erneuert seine Erbhuldigung, wonach ihm sein Hab und Gut zurückerstattet wird, und gelobt eidlich, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, gegen die Obrigkeit und das Fürstentum Württemberg weder heimlich noch öffentlich zu handeln, oder an einer Empörung in irgend einer Weise teilzunehmen, vielmehr alle heimlichen und öffentlichen Anschläge, Meuterei und Empörung gegen die Obrigkeit unverzüglich anzuzeigen, heimliche Zechen, Gesellschaften und Winkelzusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und nur noch ein Brotmesser mit sich zu führen. Auch verspricht er, falls sich über kurz oder lang seine aktive Teilnahme an der Mordtat zu Weinsberg herausstellen sollte, sich der gebührenden Strafe zu unterziehen. Bürgen (um 300 fl): die bescheidenen Hans Stierb, Hans Steck, Hans und Claus Argenesser aus Willsbach, Georg Kibach, Lentz und Wendel Beringer aus Binswangen [Kr. Heilbronn], Hans Wagenman aus Lehern (Löhern) [Lehrensteinsfeld Kr. Heilbronn], Georg Metzler, Wendel Bartholomeus und Steinfridt Würst aus Affaltrach und Hans Pfeuffer aus Ellhofen [Kr. Heilbronn].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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