Vor dem weltl. Richter Wasmud übergibt Else von Bingen, Witwe Volkers zu "Landauwe", "by Holoch", "uff den nehsten sontdag for sant Nyclas dage" 1373 den Liebfrauenbrüdern zu Mainz ("Mentzen") folgende Ewigzinsen: 1) 1 Pfd. Öl fällig allwöchentlich zu der Ampel, die im Chor vor dem heiligen Sakrament im genannten Kloster hängt, aus ihrem Haus "büßen an dem Rine", zu Rosenberg genannt, unter den Heringskästen ("undir den Heringkästen"); 2) 2 Pfd. Heller, fällig aus dem gleichen Haus zum Jahrtag, den die Klosterbrüder am Montag in der Mittfasten für die Stifterin, ihrem + Mann und Dyne von Frankfurt ("Franckenfort"), ihre Schwägerin, und alle ihre Verwandten halten sollen; solange die Stifterin lebt, darf sie diesen Zins selbst erheben und den Brüdern auf die genannte Jahrzeit zum Kauf von Wein und Fischen geben und "waz sie gelüstet". Unterpfand ist das Haus zu Rosenberg. Zeugen: Herbord Becker und "Heintze Steinclopp".

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